4.1
4.1 Benennung und Art des Zwangs
Nennung des durchzusetzenden Grund-VA (mit Abs. und Nr.) sowie Nennung des Zwangsmittels
4.2
4.2 Zulässigkeit der Vollstreckung
Zulässigkeit ergibt sich aus $6 II VwVG
->Sofortvollzug
4.3
4.3 Adressat des Verwaltungszwanges
Derjenige, gegen die sich die zwangsweise Durchsetzung richtet
4.4
4.4 Zur Anwendung unmittelbaren Zwangs berechtigte Personen
Feststellung, dass sich die PVB auf dem Bahnhof/Grenze/Flughafen befinden
4.5
4.5 Androhung / Besondere Anforderungen
Die Androhung ergibt sich aus
$13 I VwVG
Beachtung des $5 UZwG
4.6
4.6 Allgemeine Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen
Prüfung der Verhältnismäßigkeit des unmittelbaren Zwangs (gem. $4 UZwG)
4.7
4.7 Feststellung der Rechtmäßigkeit der zwangsweisen Durchsetzung
Abschlusssatz bezogen auf die Benennung der Art des Zwangs in 4.1
Zuletzt geändertvor 8 Monaten