Was enthält der Besondere Teil des StGB?
Der BT des StGB enthält in den §§ 80 - 358 die wichtigsten Straftatbestände
Wo befinden sich weitere Straftatbestände außerhalb des StGB?
Im Nebenstrafrecht, z.B. BtMG
Was versteht man unter einem Rechtsgut?
=Wert, rechtlich geschütztes und schutzwürdiges Interesse
Welche Rechtsgüter stehen hinter §§ 212, 267, 242 StGB?
§ 212 —> Rechtsgut Leben
§ 267 —> Rechtsgut Sicherhheit des Rechtsverkehrs
§ 242 —> Rechtsgut Eigentum und Gewahrsam (Besitz)
Wovon muss der Begriff des Rechtsguts unterschieden werden?
Rechtsgüter werden vom Tat- bzw- Handlungs- bzw. Schutzobjekt des Tatbestands (= Objekt, an dem die Tathandlung vollzogen wird) unterschieden.
Was sind die Tatobjekte hinter §§ 212, 267, 242?
§ 212 —> ein Mensch
§ 267 —> Urkunde
§ 242 —> Sache
Wozu dient die Bestimmung des Rechtsguts?
das Rechtsgut bestimmt die teleologische Auslegung (also den Sinn und Zweck der Vorschrift)
ist aber auch für die Frage der Einwilligung wichtig, nur bei Individualrechtsgüter kann eingewilligt werden
Welche Arten von Rechtsgütern gibt es?
Universalrechtsgüter = Rechtsgüter der Allgemeinheit, z.B.:
Sicherheit des Rechtsverkehrs
§§ 267 ff. StGB
Sicherheit des Straßenverkehrs
§§ 315b ff. StGB - oder Schutz einzelner Verkehrsteilnehmer
1.M.: Universalrechtsgut: “Sicherheit des Straßenverkehrs im Ganzen”
2.M.: Universalrechtsgut und Individualrechtsgut
3.M.: Individualrechtsgut: Die Sicherheit des Einzelnen Verkehrsteilnehmers
Individualrechtsgüter = Rechtsgüter des Einzelnen, z.B.:
Persönlichkeitswerte, z.B.:
Leben
§§ 211 ff. StGB
körperlicher Unversehrtheit
§§ 223 ff. StGB
Ehre
§§ 185 ff. StGB
persönliche Freiheit
§§ 232 ff. StGB
Vermögenswerte (“Vermögensdelikte im weiteren Sinne”)
Schutz des Eigentums (Eigentumsdelikte) oder sonstiger spezialisierte Vermögenswerte: Tatobjekt sind Sachen, auch wenn sie wirtschaftlich wertlos sind, z.B.: §§ 242 ff. 303 StGB
Schutz des Vermögens als Inbegriff wirtschaftlich relevanter Positionen: Vermögensdelikte im engeren Sinne, z.B. §§ 253, 263 StGB
Wie ist das Verhältnis zwischen AT und BT?
AT enthält keine Straftatbestände
AT enthält allgemeine Regeln, die für den BT des StGB gelten, aber auch für Nebenstrafrecht
BT enthält objektive und besondere subjektie Tatbestandsmerkmale
BT enthält aber außer Straftatbestände auch:
Rechtsfertigungsgründe: §§ 193, 218a II StGB
persönliche Strafausschließungsgründe: Schließen die Strafbarkeit aus und liegen zur Tatzeit vor, z.B. §§ 257 III, 258 V, VI StGB
persönliche Strafaufhebungsgründe: Treten nach Tatbegehung ein, § 306e II StGB
Strafeinschränkungsgründe und Strafverzicht: Betreffen nicht die Strafbarkeit, sondern erst die Strafe (Strafmilderung oder Absehen von Strafe), z.B. §§ 157, 158 StGB
Strafverfolgungsvoraussetzungen und -hindernisse: Strafantrag, z.B. nach §§ 230, 248a, 303c StGB i.V.m. §§ 77 ff. StGB
Wie ist die Reihenfolge der Delikte im BT des StGB zu erklären?
Historisch Vorrang der Universalrechtsgüter
Naturrechtlich Vorrang der Individualrechtsgüter
BT des StGB
Universalrechtsgüter an der Spitze (Staat und Verfassung)
Delikte gegen den Einzelnen folgen
Gemeingefährliche Delikte, Umweltdelikte und Amtsdelikte stehen am Ende
Delikte gegen Individualrechtsgüter im BT des StGB
ursprünglich ab dem Abschnitt Beleidigung
4. StrRG 1973 verwandelt “Straftaten gegen die Sittlichkeit” in “Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung” (§§ 174 ff.)
außerdem werden heute z.B. §§ 123, 142 StGB als Delikte gegen Individualrechtsgüter eingestuft
Zuletzt geändertvor 6 Monaten