Was regelt § 2 HGB?
sog. kleingewerblicher Kann-Kaufmann = Kleingewerbetreibender
Was regelt § 3 HGB?
uneigentlicher Kann-Kaufmann (Land- und Forstwirtschaft)
Wie wird man Kaufmann ?
Durch die Eintragung im HR
Was ist ein Kleingewerblicher Kann-Kaufmann nach § 2 HGB ?
Gewerbetreibende, die kein Handelsgewerbe betreiben, also: zwar Gewerbe, aber kein Handelsgewerbe iSd § 1 II HGB = Kleingewerbetreibende
Diese Kleingewerbetreibende können durch Eintragung in das HR die Kaufmannseigenschaft erlangen, § 2 S. 2 HGB
Daher: „Kann-Kaufmann“
Was sind die Voraussetzungen für einen Kann-Kaufmann in Bezug auf § 2 HGB ?
Betrieb eines Gewerbes
Eintragung der Firma in das Handelsregister
Eintragung aufgrund wirksamer Ausübung des (Eintragungs-) Wahlrechts (Eintragungsantrag) durch den Kleingewerbetreibenden nach § 2 S. 2 HGB
Was ist die Rechtsfolge der Eintragung ins HR (§ 2 HGB)? UNd was hat es mit dem “Rückfahrschein” auf sich ?
Durch die Eintragung in das Handelsregister erwirbt der Kleingewerbetreibende den vollen Kaufmannsstatus.
Der Kleingewerbetreibende ist nach § 2 S. 3 HGB aber · aber Kaufmann mit „Rückfahrschein“:
Er kann die Löschung beantragen.
Diese Löschung im Handelsregister führt dann zum Verlust der Kaufmannseigenschaft.
Die Löschung kann nicht beantragt werden, wenn das eingetragene Unternehmen mittlerweile nach Art und Umfang einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb (§ 1 II HGB) erfordert, also zum Handelsgewerbe aufgestiegen ist, s. § 2 S. 3 am Ende („sofern...).
Was sind wesentliche Unterschiede zwischen Ist- und Kann-Kaufmann ?
➨ Ist-Kaufmann § 1 HGB
Nach § 29 HGB zur Eintragung verpflichtet
Eintragung wirkt aber für die Kaufmannseigenschaft nur deklaratorisch (rechtsbezeugend)
➨ Kann-Kaufmann § 2 HGB
Eintragung ist fakultativ (= Wahlrecht, kann Eintragen)
Einseitige, empfangsbedürftige, auf Erlangung der Kaufmannseigenschaft durch Eintragung gerichtete Willenserklärung (Eintragungsantrag)
Eintragung wirkt für die Kaufmannseigenschaft konstitutiv (rechtserzeugend)
Wobei handelt es sich bei “Uneigentlicher” Kann-Kaufmann nach § 3 HGB ?
➥ Sonderrolle der Land- und Forstwirte, § 3 HGB:
Traditionell nehmen die land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen eine Sonderrolle ein.
Sie sind aus dem Bereich des Handelsrechts weitgehend ausgenommen.
Erst 1976 wurde ihnen eine Eintragungsoption eingeräumt.
Wann liegt Land- und Forstwirtschaft vor ?
Land- und Forstwirtschaft iSd § 3 HGB ist jede Tätigkeit, bei der durch Bearbeitung und Ausnutzung des Bodensorganische Rohstoffe gewonnen werden.
Entscheidend ist die Gewinnung und Verwertung pflanzlicher und tierischer Rohstoffe durch Bodennutzung.
Keine Landwirtschaft bei bloßem Weiterverkauf.
Keine Landwirtschaft sind die Fischerei, die Fischzucht sowie die sog. Urproduktion, also etwa die Kies-, Torf-, Mineraliengewinnung.
-> Gärtnereien und Baumschulenfallen unter den Begriff der Landwirtschaft iSd § 3 HGB nur dann, wennBodenausnutzungvorliegt, wenn also hauptsächlichselbstgezogene Pflanzenverkauft werden
Was sind die Voraussetzungen für einen Kann-Kaufmann (§ 3 HGB)?
Land- oder forstwirtschaftliches Unternehmen oder Nebenbetrieb (§ 3 III HGB; zB Molkerei, Brauerei)
Nach Art und Umfang ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich (§ 3 II HGB)
Eintragung in das Handelsregister
Aufgrund wirksamer Ausübung des (Eintragungs-) Wahlrechts (Eintragungsantrag)
Was ist die Rechtsfolge der Eintragung (§ 3 HGB)?
Die „großen“ land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen können also durch Eintragung zum Kaufmann werden, müssen es aber nicht.
Sie haben ein freies Wahlrecht.
Anders als der kleingewerbliche Unternehmer (Kann- Kaufmann nach § 2 HGB) haben sie aber keinen Rückfahrschein.
Es besteht nur eine Eintragungsoption, aber keine Löschungsoption.
Zuletzt geändertvor 7 Monaten