Erläutere den Bundesrat als föderatives Verfassungsorgan!
Art. 50 GG: Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit
umschreibt grob die Organisation und Aufgaben des Bundesrates
näheres ergibt sich aus den Art. 51 - 53 GG und einer Reihe weiterer Vorschriften, die über das GG verteilt sind
Art. 52 III 2 GG —> Der Bundesrat gibt sich eine Geschäftsordnung
Vertretung der Länder
keine Ländereinrichtung, sondern ein Bundesorgan, welches auf gleicher Ebene wie andere Verfassungsorgane steht
Er nimmt an der politischen Willensbildung des Bundes teil
Unterscheidet sich jedoch von anderen Verfassungsorganen darin, dass er das Bundesstaatsprinzip zur Geltung bringt, indem die Länder an der Willensbildung des Bundes beteiligt werden —> deswegen föderatives Verfassungsorgan, nicht so wie Bundestag unitarisches Verfassungsorgan
Wie setzt sich der Bundesrat zusammen?
Art. 51 I 1 GG: “Der Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Regierungen der Länder, die sie bestellen und abberufen.”
Wer Regierungsmitglied ist, bestimmt sich nach Landesverfassungsrecht
Ministerpräsidenten und Minister, Bürgermeister und Senatoren
Was gibt es zur Bestellung und Abberufung der Mitglieder zu sagen?
Mitglieder des Bundesrates werden nicht gewählt, sondernvon der jeweiligen Landesregierung “bestellt” (Art. 51 I 1 GG)
Erforderlich hierzu ist ein Beschluss oder eine Wahl der Landesregierung, deren Ergbenis gem. § 1 GOBR dem Präsidenten des Bundesrates mitzuteilen ist
Mitgliedschaft im Bundesrat endet mit der jederzeit möglichen Abberufung oder mit dem Verlust des Ministeramtes (Rücktritt, Entlassung oder Wechsel der gesamten Regierung)
jeder Regierungswechsel in einem Bundesland führt zum Wechsel der Landesvertretung im Bundesrat
Erläutere das Prinzip der Vertretung innerhalb des Bundesrates!
Art. 51 I 2: “Sie können durch andere Mitglieder ihrer Regierungen vertreten werden.”
die stellvertretenden Mitglieder werden in gleicher Weise wie die ordentlichen Mitglieder bestellt und abberufen
Wie sieht die Stimmenanzahl im Bundesrat aus?
Länder haben gestaffelt nach der Einwohnerzahl drei bis sechs Stimmen und können dementsprechend drei bis sechs Mitglieder in den Bundesrat entsenden (Art. 51 II und III)
Einwohnerbegriff erfasst alle Menschen, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in dem Bundesland haben (also auch Ausländer und Staatenlose)
die Feststellung der Einwohnerzahl erfolgt gem. § 27 GOBR nach dem Ergebnis der letzten Volkszählung
Stimmverteilung:
3 Stimmen: Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland
4 Stimmen: Brandenburg, Berlin, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Schleswig-Holstein
5 Stimmen: Hessen
6 Stimmen: BaWü, Bayern, Niedersachsen, NRW
Erläutere das Gebot der einheitlichen Stimmabgabe
Art. 51 III 2 GG: "Die Stimmen eines Landes können nur einheitlich und nur durch anwesende Mitglieder oder deren Vertreter abgegeben werden.”
Zuletzt geändertvor 5 Monaten