Buffl

Exekutive der EU

TS
von Tim S.

Beschreiben Sie das Kollegium als Kabinett.


-Größe: 27 Mitglieder (1 pro Mitgliedsstaat)

-Kommissar_innen nominiert durch Regierungen der Mitgliedsstaaten, allerdings nach Ernennung unabhängig

-Kollegialprinzip

o   Beschlussfassung im Konsens

o   Entscheidungen können mit Mehrheit getroffen werden (14/27).

-Kollektive Verantwortlichkeit

o   Beschlüsse werden als einheitliche Position der Kommission nach außen vertreten.

o   Beschlüsse werden gemeinsam vom Kollegium der Kommissar*innen gefasst, das sich vor dem europäischen Parlament dafür verantworten muss.

o   Jedes der 27 Kommissionsmitglieder ist in diesem Beschlussfassungsverfahren gleichberechtigt und in gleichem Maße verantwortlich.

o   Kommissare sind eher unbekannt – darum geringe individuelle Verantwortlichkeit, werden als solche auch nicht wahrgenommen

-Kommissionspräsident*in

o   Richtlinienkompetenz (inhaltliche Führung des Kabinetts)

o   Bestimmt inhaltliches Portfolio der KommissarInnen (wer übernimmt welchen Bereich)

o   "First among equals"

-Hoher Vertreter der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik

o   Vertritt die EU nach außen, entwickelt Vorschläge zur gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik

o   Vizepräsident der Kommission, leitet den Europäischen Auswärtigen Dienst

o   Gewählt durch Europäischen Rat mit QM mit der Zustimmung der Kommissionspräsidentin

o   Sowohl der Kommissionspräsidentin als auch dem Europäischen Rat verantwortlich ==> erst durch Vertrag von Lissabon geschaffen

-40.000 Mitarbeitende in der Direktion und Bürokratie

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Tim S.

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