-Ist die EU eine internationale Organisation?
o Nein: Im Gegensatz zu einer IO haben die Mitgliedstaaten der EU zahlreiche Kompetenzen an supranationale exekutive, legislative, und judikative Gewalten übertragen
-Ist die EU ein Bundesstaat?
o Nein: Kein EU-Gewaltmonopol, Mitgliedsstaaten sind nach wie vor die Vertragsparteien der EU-Verträge.
-Ist die EU ein “sui generis” System?
o Insoweit, dass es kein vergleichbar integriertes System gibt, aber als Konzept aus politikwissenschaftlicher Sicht problematisch, weil somit keine Vergleiche möglich sind.
-Die EU hat folgende Eigenschaften eines funktionsfähigen politischen Systems:
o 1. Komplexes Institutionengefüge
o 2. Gruppierungen (Parteien, Interessengruppen) versuchen Einfluss zu nehmen
o 3. Politische Entscheidungen der EU sind bedeutsam, EU Recht hat prinzipiell Anwendungsvorrang gegenüber nationalem Recht
o 4. Politische Prozesse sind ein fester Bestandteil der EU (Gipfeltreffen, Gesetzgebung, Wahlen, etc.)
-Die Kommission fördert die allgemeinen Interessen der Union und ergreift geeignete Initiativen zu diesem Zweck.” Artikel 17, EU-Vertrag ==> kann sehr weit gefasst und ausgelegt werden
-Als supranationale Exekutive, festgelegt in Artikel 17 des EUV:
o Umsetzung von EU-Recht und Regelungen – verklagt bspw. Länder, die sich nicht an Regeln halten (kann diese Klage aber nicht selbstständig beurteilen)
o vertritt die EU in Außenbeziehungen und Freihandelsverhandlungen - keine verteidigungspolitischen Maßnahmen
o stellt jährliche Haushaltspläne auf, verwaltet EU-Haushalt, führt Förderprogramme durch überwacht nationale Einhaltung/Umsetzung von EU-Recht (Hüterin der Verträge
-Als Legislative:
o Alleiniges Initiativrecht für alle europäischen Gesetze (Agendasetzungsmacht, « Motor der Integration ») außer Außenbeziehungen und Polizeikooperation
-Größe: 27 Mitglieder (1 pro Mitgliedsstaat)
-Kommissar_innen nominiert durch Regierungen der Mitgliedsstaaten, allerdings nach Ernennung unabhängig
-Kollegialprinzip
o Beschlussfassung im Konsens
o Entscheidungen können mit Mehrheit getroffen werden (14/27).
-Kollektive Verantwortlichkeit
o Beschlüsse werden als einheitliche Position der Kommission nach außen vertreten.
o Beschlüsse werden gemeinsam vom Kollegium der Kommissar*innen gefasst, das sich vor dem europäischen Parlament dafür verantworten muss.
o Jedes der 27 Kommissionsmitglieder ist in diesem Beschlussfassungsverfahren gleichberechtigt und in gleichem Maße verantwortlich.
o Kommissare sind eher unbekannt – darum geringe individuelle Verantwortlichkeit, werden als solche auch nicht wahrgenommen
-Kommissionspräsident*in
o Richtlinienkompetenz (inhaltliche Führung des Kabinetts)
o Bestimmt inhaltliches Portfolio der KommissarInnen (wer übernimmt welchen Bereich)
o "First among equals"
-Hoher Vertreter der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik
o Vertritt die EU nach außen, entwickelt Vorschläge zur gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik
o Vizepräsident der Kommission, leitet den Europäischen Auswärtigen Dienst
o Gewählt durch Europäischen Rat mit QM mit der Zustimmung der Kommissionspräsidentin
o Sowohl der Kommissionspräsidentin als auch dem Europäischen Rat verantwortlich ==> erst durch Vertrag von Lissabon geschaffen
-40.000 Mitarbeitende in der Direktion und Bürokratie
-Prinzipal-Agenten Theorie:
o Prinzipale: nationale Regierungen
o Agent: Europäische Kommission
o Delegation von Machtbefugnissen an einen Agenten (Kommission) erlaubt es dem Prinzipal (Mitgliedsstaaten) effizienter gemeinsame Ziele zu erreichen (Expertise, glaubwürde Bindung an politische Entscheidungen) – mit mehreren kann man stärkere Verhandlungspositionen einnehmen
-Beispiel in der Wettbewerbspolitik
o Im Vertrag von Rom (1957) treten Mitgliedstaaten regulative Aufgaben an die Kommission im EU-Wettbewerbsrecht in folgenden Bereichen ab:
§ Kartelle
§ Monopole
§ Fusionskontrolle
§ Staatliche Beihilfen
o Ziel: Schutz des Binnenmarktes und Schaffung einheitlicher wettbewerblicher Rahmenbedingungen
-Vertragsänderungen
o Frage nach Zuständigkeiten und Entscheidungsregel
o Entscheidungsregel im Rat: Ausweitung von Mehrheitsentscheidungen und Neudefinition der qualifizierten Mehrheit.
o Erleichtert Entscheidungen im Rat und dadurch die Möglichkeit Implementierungsentscheidungen der Kommission zu „korrigieren“.
o Allerdings erhöht man dadurch auch legislative Agendasetzungsbefugnisse der Kommission
-Wahl der Kommissionspräsidentin
-Misstrauensvotum
o Europäisches Parlament hat Möglichkeit eines Misstrauensvotums gegen Kommission als ganzes
o Hohe Hürde: absolute Mehrheit der Abgeordneten und mit zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen
-Aufsicht und Kontrolle
o Komitologie (bei Umsetzung von EU-Recht durch Kommission)
§ Wichtige exekutive Funktion der Kommission: Vorschriften in EU-Gesetzen werden oft nur abstrakt formuliert, konkrete Umsetzung bleibt der Kommission überlassen.
§ "Komitologie": Mitgliedsstaaten kontrollieren Durchführungsbestimmungen der Kommission mit ca. 300 Expertengremien zusammengesetzt aus nationalen FachbeamtInnen
o Beratungsverfahren
§ Kommission muss der Empfehlung der Expertengremien nicht folgen
o Prüfverfahren
§ Negative Stellungnahme mit QM: Kommission soll Maßnahme nicht annehmen
§ Positive Stellungnahme mit QM: Kommission soll Maßnahme annehmen
§ Keine Stellungnahme (QM nicht erreicht): Kommission entscheidet
-Europäisches Parlament
o Mündliche und schriftliche Anfragen an die Kommission, die beantwortet werden müssen
o Intensive Aktivität von Abgeordneten, die nationalen Oppositionsparteien angehören (wenig Einfluss im Rat)
-Nationale Parlamente
o Ausschüsse für europäische Angelegenheiten
o Frühwarnsystem Subsidiaritätskontrolle – kontrolliert ob Entscheidung der Kommission überhaupt auf dieser Politikebene überhaupt Politische Zuständigkeit besitzt
-Parlamentarisches System: gegenseitige Abhängigkeit von Exekutive und Legislative
-Präsidentielles System: gegenseitige Unabhängigkeit von Exekutive und Legislative
-Gemischtes (semipräsidentielles) System: Regierung hängt von parlamentarischer Mehrheit und von unabhängig gewählter Präsidentin ab
==> enthält Elemente von Beiden und kann damit verglichen werden
Höchstes intergouvernementales EU Organ
-Regierungschefs der EU Mitgliedsländer + Präsident*in der Kommission + Präsident*in des Europäischen Rates + Hohe Vertreter*in für Außen- und Sicherheitspolitik
-Höchstes intergouvernementales EU-Organ
-Strategische Ausrichtung – trifft sich viermal jährlich und versucht im Konsens zu entscheiden
-Zuständig für:
o Vertragsreform, Erweiterung
o Außenpolitik
o Ernennung (Vorschlag für Kommissionpräsident, Außenbeauftragte, EZB Ratsmitglieder)
o Mehrjähriger Finanzrahmen (verbindliche Obergrenzen des EU Budgets für Politikbereiche)
==> Aber: keine formale Gesetzgebungsrolle
-Präsident des Europäischen Rates
o Permanenter Präsident seit Vertrag von Lissabon (davor rotierende Präsidentschaft)
o Charles Michel (ehem. Belgischer PM)
o Amtsperiode: 2,5 J. (erneuerbar)
o Rolle: politischer Konsens im ER - Vorbereitung und Vorsitz der Treffen des Europäischen Rates mit dem Ziel von Konsens und Kohäsion
o Er muss dem EP Bericht über die EU-Gipfel erstatten.
o Keine administrative Rolle
o Abgrenzung gegenüber Komissionspräsident?
Zuletzt geändertvor 5 Monaten