Buffl

Medienpädagogik

SB
von Steven B.

Welche Artikel beinhaltet die Kinderrechtskonvention, die im Rahmen von Medienerziehung in der Familie von Bedeutung sind?

Mit der Mediennutzung in der Familie sind laut Kinderrechtskonvention auch diverse Rechte und Pflichten verbunden. So beschreiben Artikel 12 und 13 das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit von Heranwachsenden. Das beinhaltet den Zugang zu jeder Art von Informationen, auch digitale, sofern sie kindgerecht sind (vgl. Kinderrechtskonvention), um sich eine gefestigte Meinung bilden und diese auch öffentlich äußern zu können. Artikel 17 sieht die Forderung nach einem Zugang zu kindgerechten Inhalten über Massenmedien unter Berücksichtigung des Jugendmedienschutzgesetzes vor – mit der Bedingung unter Artikel 16, dass kein Kind „willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung oder seinen Schriftverkehr oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden“ darf. Der zweite Absatz bekräftigt, dass Kinder einen Anspruch auf Schutz gegen solche Eingriffe bzw. Beeinträchtigungen haben. Artikel 19 beinhaltet zudem den Schutz vor Gewalt und Misshandlung. Die „Marktwächter“ (in der Funktion des Frühwarnsystems der Verbraucherzentrale) identifizieren im Zusammenhang mit der Mediennutzung folgende Problempotenziale: physische Bedrohungen, verdeckte Spionagegeräte, Profilerstellung und Werbung sowie Identitätsdiebstahl. Trotz der Gefährdungspotenziale dürfen die Chancen der Mediennutzung und ihre Bedeutung für Bildung nicht außer Acht gelassen werden. Dies wird in Artikel 28 mit dem Recht auf Bildung und Artikel 30 mit dem Anrecht auf Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben deutlich. Denn diese kann auch im Zusammenhang mit kindgerechten Medien stattfinden.

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Steven B.

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