Modulgruppen
örtliche Zusätze können sein…
Grundsätze Führerbremsventile
Bremsprobenberechtigte
Bremsausrüstungen der Fzg, Kurzbezeichnungen, Bremsanschriften
Grundsätze
Zusätzliche Bremsausrüstungen
Feststellbremse
Bremsabsperrhahn
Bremsstellungswechsel
Bremsanzeigeeinrichtungen
Bremsgewicht
Arten der Bremsungen
Magnetschienenbremse
Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Magnetschienenbremse
Arten der Bremsproben
Zweck und Umfang der Bremsproben
Signale im Eisenbahnbetrieb
Bremsprobesignale
Bremsprobesignale - ESO
Bremsprobesignal - Zp6 —> Bremse anlegen
Bremsprobesignal - Zp7 —> Bremse lösen
Bremsprobesignal - Zp8 - Bremse in Ordnung
Sichern
gegen unbeabsichtigte Bewegung sichern
Sicherungsmittel
Radvorleger
Bremsen im Zug - 1
Bremsen einstellen
Bremsen im Zug - 2
Bremsen im Zug - 3
Bremsprobeberechtigter - 1
Bremsprobeberechtigter - 2
Bremsen im Zug -4
Anrechnung Dynamische Bremse
Bremsen im Zug - 5
170 % - Regel
Gewichte im Wagenzug
Bremshundertstel ermitteln
Bremsen im Zug - 6
Bremsgewicht des Gesamtzuges x 100
——————————————————- = im Gesamtzug vorhandene Bremshundertstel
Gewicht des Gesamtzuges
Bremsprobe
Bei welcher Bremsprobe beginne und ende ich am Triebfahrzeug
Vereinfachte Bremsprobe
Volle Bremsprobe ohne separaten Zustandsgang
Angleicher bei Bremsproben betätigen, wann?
Volle Bremsprobe
gar nicht
immer dann, wenn die Zeit bis zum Ausgleich der Drucküberhöhung gegeben ist
Welche Bremsstellung darf bei Personenzügen eingestellt werden, wenn im Fahrplan R/P steht?
nur R oder P
außer, wenn sich im Wagenzug keine Wagen in Bremsstellung R + Mg befinden (merke P + Mg ist erlaubt), dürfen im Wagenzug bis zu 10 Achsen in Bremsstellung G eingestellt werden.
Bei Zügen mit arbeiten Tfz
Ist bei einem Zug mit der größten zulässigen Geschwindigkeit von mehr als 120 km/h an einer arbeitenden Lokomotive die dynamische Bremse nicht wirksam und ist an der Lokomotive Bremsstellung P oder G eingestellt, muss – wenn im Wagenzug weniger als 16 gebremste Achsen sind – an Fahrzeugen im Wagenzug, die keine Scheibenbremse haben, Bremsstellung P eingestellt werden. Ist dies nicht möglich, ist die zulässige Geschwindigkeit des betroffenen Fahrzeugs 120 km/h.
Reisezug mit einzustellender Bremsstellung R/P und mit mehr als 80 Achsen im Wagenzug
An den an der Spitze laufenden arbeitenden Triebfahrzeugen muss die Bremsstellung G eingestellt werden.
Zuletzt geändertvor 7 Monaten