Führerraumbremsprobe
915.0104A31
Zweck
Vorraussetzungen
Fälligkeiten
Prüfschritte
Beispiel
prüfen der Führerraumbremsventile bei Wechsel der Lokstände
Fälligkeit
vor der ersten Zugfahrt nach Beendigung einer Fahrt mit Luftbremskopf
bei funkferngesteuerten Tfz - Wechsel Führerbremsventil <=> Fernsteuerbediengerät
bei Güterzügen vor der ersten Zugfahrt nach Beendigung einer vereinfachten Bremsprobe
außer Führerbremsventil wurde bereits geprüft (z.B. Vorbereitungsdienst)
Tfz an der Spitze des Zuges arbeitendes Triebfahrzeug wurde abgekuppelt
Führerraum oder das Führerbremsventil wechseln für die Fahrt
Tfz/Zug bis zu 1 Std bremstechnisch abgestellt mit abgesperrtem Führerbremsventil
mit dem bisher benutztem FbrV eine Vollbremsung machen
das FbrV abschließen bzw. Mittelstellung
mit dem für die Fahrt zu bedienenden FbrV Bremse lösen
Bremse anlegen (Früher min. 0,8 bar, heute nicht mehr erforderlich)
FbrV abschließen/Mittelstellung
Nachspeiseprobe
Den Druckmesser HLL – 10s beobachten und prüfen, dass Druck nicht ansteigt
falls doch: andere FbrV abschließen und Prüfung wiederholen
HLL füllen und mit Angleicher lösen (auf 5,3 bar)
- i.d.R. 2 FbrV in einem Tfz (mehrlösig) - falls nicht → 1 FbrV in Tfz (einlösig)
→ d.h. Tfz mit Handbremse sichern, sonst läuft Lok weg!
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Wann kann auch die Führerraumbremsprobe verzichtet werden?
wenn der Führerraum oder das Führerbremsventil für die Fahrt gewechselt wurde,
wenn ein Zug mit Triebfahrzeug und abgesperrtem Führerbremsventil
unverändert bis zu 1 Stunde abgestellt war,
wenn ein an der Spitze des Zuges arbeitendes Triebfahrzeug abgekuppelt wurde,
wenn bei funkferngesteuerten Lokomotiven die Bedienungseinrichtung für die Bremse gewechselt wurde (Führerbremsventil zu Fernsteuerbediengerät oder umgekehrt),
vor der ersten Zugfahrt nach Beendigung einer Fahrt mit Luftbremskopf,
bei Güterzügen vor der ersten Zugfahrt nach Beendigung einer vereinfachten Bremsprobe.
Regel für Verzicht
Auf die Führerraumbremsprobe bei (6) Güterzügen vor der ersten Zugfahrt nach Beendigung einer vereinfachten Bremsprobe kann verzichtet werden, wenn
im Rahmen des Vorbereitungsdienstes das für die folgende Zugfahrt
bediente Führerbremsventil geprüft wurde,
die Führerraumbremsprobe gemäß (1) bereits bei einem Führerraumwechsel durchgeführt wurde.
Die vorgenannten Fälligkeiten nach (1 - 4) gelten nicht, wenn für eine anschließende Rangierfahrt die Zusatzbremse eingesetzt wird.
Zuletzt geändertvor 5 Monaten