Nennen Sie die Ziele des Lebensmittelrechts
Lebensmittelsicherheit
Gesundheits- und Täuschungsschutz
Was versteht man unter dem Missbrauchsprinzip? Nennen Sie ein Beispiel.
alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt
Keine Vorabprüfung
Gilt für „allgemeine“ Lebensmittel (LM des allgemeinen Verzehrs), angereicherte LM, Nahrungsergänzungsmittel
Was versteht man unter dem Meldeprinzip? Nennen Sie ein Beispiel.
liegt zwischen Missbrauchs- und Verbotsprinzip
Vom Hersteller müssen bestimmte LM vor Inverkehrbringung beim Gesundheitsministerium gemeldet werden (Säuglingsanfangsnahrung)
Zweck: qualifizierte Marktüberwachung
Gilt für LM, die für spezielle Verbrauchsgruppen sind
Was versteht man unter dem Verbotsprinzip? Nennen Sie ein Beispiel.
alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten.
Zulassung/Positivlisten (Produkt muss von Behörde zugelassen werden)
Gilt für Arzneimittel, Zusatzstoffe, gesundheitsbezogene Angaben
Nennen Sie die wesentlichen europäischen und österreichischen Rechtquellen des Lebensmittelrechts
Europäische und österreichische gleich
Horizontale Vorschriften
VO (EG) Nr. 178/2002 zum allgemeinen Lebensmittelrecht bzw. LMSVG EU-LebensmittelinformationsVO 2011
EG-ClaimsVO 2006
EG-AnreicherungsVO 2006
EG-VO über GVO Lebens- und Futtermittel 2003
EG-Fertigpackungsrichtlinien
EG-HygieneVO 2004
Vertikale Vorschriften
Österreichische Konfitürenrichtlinie/VO
Österreichische Fruchtsaftrichtlinie/VO
Österreichische HonigrichtlinieVO
Österreichische V über Kakao- und Schokoladenerzeugnisse
Welche Grundprinzipien legt die EG-BasisVO Nr.178/2002 (General Food Law) fest? (auch LMSVG)
Lebensmittelkette
Eigenverantwortung des Unternehmers
Risikoanalayse
Vorsorgeprinzip
Rückverfolgbarkeit
Rückruf, Information der Behörde
Transparenz
Was versteht man unter Lebensmittelsicherheit?
LM, die nicht sicher sind dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden:
→
nicht sicher: gesundheitschädlich / für den Verzehr von Menschen untauglich z.B. Kontamination, Fäulnis, Verderb, Zersetzung
Was versteht man unter Rückverfolgbarkeit?
Jeder LM-Unternehmer muss wissen, von wem er Stoffe / Hilfsmittel / ... bezogen hat und weitergegeben hat,bis hin zum Letztverbraucher
Ziel der Rückverfolgbarkeit
Zuverlässige Identifizierung mangelhafter Produkte
Gezielte Rücknahme vom Markt
rasche Ermittlung und Beseitigung der Problemursachen
Stufenverantwortung: „One Step Up and One Step Down“
= unmittelbar vorangehender Lieferant und unmittelbar nachfolgender Abnehmer
Zumindest diese beiden müssen informiert werden
Weiteres gibt es keine gesetzlichen Vorgaben (Mindestanforderung)
Über die weiteren Stufen entscheidet der LM-Unternehmer anhand Risikoanalyse (Aufwand- und Risikoabschätzung)
Was versteht man unter Risikoanalyse?
Ein Prozess aus den drei miteinander verbundene Einzelschritten Risikobewertung, Risikomanagement und Risikokommunikation
Ziel der EG-BasisVO:
hohes Gesundheitsschutzniveau
Grundsätze der Risikoanalyse:
Risikobewertung (führt in der EU die EFSA durch, in Österreich die AGES)
Risikomanagement
Risikokommunikation
Erläutern Sie das europäische Schnellwarnsystem (RASFF)
Europäisches Schnellwarnsystem für LM und Futtermittel → aufgebaut auf Lebensmittelgesetzbuch
Warnung und Information durch
Nationaler Kontaktpunkt
Grenzposten
Europäische Kommission
Information Wissenschaftlich-teschnische Beratung
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit
Zuständige Behörden im Lebensmittelrecht - Österreich
BMSGPK - Parlament
Amtliche Kontrolle - AGES
Zuständige Behörden im Lebensmittelrecht - EU
Europöisches Parlament
Rat
EFSA
Rechtsquellen der EG
EG-Vertrag ➡️ EG-Primärrecht
EG-Sekundärrecht
Verordnung
Richtlinie
Beschluss
Empfehlung/Stellungnahme
Formen des Sekundären Gemeinschaftsrechts
allgemeine Geltung
in allen Teilen verbindlich
gilt unmittelbar in jedem MS
verbindliches Ziel
Umsetzung in nationalem Recht
Form und Mittel wählt MS
an bestimmten Adressat
Was versteht man unter „Inverkehrbringen“?
Bereithalten von Lebens- und Futermitteln für Verkaufszwecke
einschließlich des Anbietens zum Verkauf
oder jene andere Form der Weitergabe an Dritte
entgeltlich, unentgeltich
Verkauf, Vertrieb oder
jede andere Form der Weitergabe an Dritte
Batchgröße
Unternehmer bestimmt Batchgröße auf der Grundlage der Risikobewertung
inner- und außerbetriebliche Umstände berücksichtigen (zB. Herkunft der Rohstoffe, Beschaffenheit wertbestimmender Bestandteile, Herstellungsprozess)
Kosten-Nutzen-Überlegung (Wirtschaftlichkeit)
Risikobewertung
EFSA/Ausschüsse
Risikobewertungsverfahren
Gefahrenidentifikation
Gefahrencharakterisierung
Expositionsabschätzung
Risikocharakterisierung
EP, Kommission, Rat
evaluierende Substanzen
Zweck und Umfang der Risikobewertung
Risikobewertungs-Entscheidung
Das Vorsorgeprinzip verfolgt den Ansatz der Risikovermeidung, die besagt, dass eine Politik oder Maßnahme nicht durchgeführt werden darf, wenn sie der Allgemeinheit oder der Umwelt Schaden zufügen kann und weiterhin kein wissenschaftlicher Konsens zu diesem Thema besteht.
Zuletzt geändertvor 5 Monaten