In welcher Rechtsvorschrift ist die Kenzeichnung von Lebensmitteln festgelegt?
EU-Verbraucherinformationsverordnung Nr. 1169/2011
Welche Lebensmittel müssen gekennzeichnet werden?
Verpackte LM (in Behältnisse, Umhüllungen)
→
Inhalt kann ohneÖffnen nicht verändert werden
Ausnahme: Wein; Waren, die vor dem Kunden verpackt werden / kurzfristig gelagert werden
Welche Informationen müssen bei Lebensmitteln zwingend angegeben werden?
Bezeichnung des LM
Zutatenverzeichnis
Allergene
Menge bestimmter Zutaten
Nettofüllmenge
Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum
gegebenfalls Aufbewahrungshinweis oder Hinweis zur Verwendung
Name / Firma und Anschrift des LM-Unternehmens
gegebenfalls Ursprungsland / Herkunftsort
gegebenfalls Gebrauchsanleitungen
Alkoholgehalt für Getränke > 1,2% Vol
Nährwertedeklaration
“unter Schutzatmosphäre verpackt” (Haltbarkeit durch Packgas verlängert)
Wo und in welcher Form sind die Pflichtangaben bei Lebensmitteln zu deklarieren?
Leicht verständlich, deutlich lesbar, dauerhaft angebracht
Nicht durch andere Angaben verdeckt oder getrennt sein
Blick darf nicht abgelenkt werden
An gut sichtbarer Stelle
Auf der Verpackung oder auf dem Etikett
größte Oberfläche
1,2mm
Welche Informationen müssen im gleichen Sichtfeld angebracht werden („Sichtfeldregelung“)?
Bezeichnung
Alkoholangaben bei Getränken > 1,2% Vol
Was versteht man unter der Bezeichnung eines Lebensmittels?
Er gibt sich aus
Rechtsvorschriften (z.B. Fruchtsaft)
handelsübliche Bezeichnung (z.B. aus Codex – „Energy Drink“) und
Beschreibung der Ware (genau, damit keine Verwechslung möglich ist –„gefüllteTeigtaschen mit Käse“)
Wie und wo müssen Zusatzstoffe und Aromen deklariert werden?
Zusatzstoffe
Zusatzstoffe sind mit spezifischem Namen im Zutatenverzeichnis zu deklarieren → ergibt sich aus EU-ZusatzstoffVO Nr. 1333/2008
Oder mit Namen der Klasse + spezifischen Namen oder E-Nummer (zB. „Konservierungsmittel Kaliumnitrat“ oder „Konservierungsmittel E251“)
Süßungsmittel: zusätzlich zum Zutatenverzeichnis noch außerhalb:
„mit Süßungsmittel(n)“
„mit Zucker und Süßungsmittel(n)“
„enthält Aspartam (eine Phenylalaninquelle)“
„enthält eine Phenylalaninquelle”
„kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken“ (bei mehr als 10% Polyolen)
Aromen
“Aroma“ / „Aromen“
Mit einer genauen Bezeichnung (zB Vanillin)
Mit einer Beschreibung (zB. Himbeeraroma)
Hinweis „natürlich“ nur, wenn ausschließlich Aromaextrakte oder natürliche Aromastoffe enthält
„natürliche (Name des Lebensmittels)-Aroma“
95% aus namensgebendem Stoff
restliche 5% ebenfalls natürlich
„natürlicher Aromastoff“
aus Ausgangsstoffen gewonnen
müssen in der Natur vorkommen
Welchen Zeitraum beschreibt das Mindesthaltbarkeitsdatum und wie ist es anzugeben? Bei welchen Waren muss ein Verbrauchsdatum deklariert werden?
Mindesthaltbarkeitsfrist beschreibt den Zeitpunkt, bis zu dem die Ware ihre spezifischen Eigenschaften behält
Folgendermaßen anzugeben (magische Formel – wortwörtlich):
„Mindestens haltbar bis...“ (bei Tag)
„mindestens haltbar bis Ende...“ (bei Monat oder Jahr)
Kennzeichnung des MHDs hat zu erfolgen nach:
Tag und Monat (Haltbarkeit weniger 3 Monate)
Monat und Jahr (Haltbarkeit 3 - 18Monate)
Jahr (Haltbarkeit mehr als 18 Monate)
Datum selbst
Die Stelle, an der es in der Etikettierung angegeben ist (siehe...)
Reihenfolge Tag-Monat-Jahr
Kann entfallen bei:
Frischobst / Frischgemüse
Getränke mit mindestens 10% Vol Alkohol
Essig,Speisesalz, Zucker (in fester Form), Kaugummi. Speiseeis in Portionspackungen
Verbrauchsdatum:
Bei sehr leicht verderblichen Waren, die nach kurzer Zeit eine unmittelbare Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen können
„verbrauchen bis...“ (magische Formel)
Was sind „Zutaten“ eines Lebensmittels und wie sind diese zu deklarieren?
= alle Stoffe, die bei der Herstellung einer Ware verwendet werden und die unverändert / verändert im Enderzeugnis vorhanden sind. Sowohl Bestandteile als auch Zusatzstoffe
„Zutaten “(magische Formel) zu Beginn
Zutaten in absteigender Reihenfolge des jeweiligen Gewichtsanteils zum Zeitpunkt der Verwendung bei der Herstellung deklarieren
Welche Stoffe gelten nicht als Zutaten und müssen daher nicht deklariert werden?
Zusatzstoffe, die lediglich vorhanden sind, weil sie in einer Zutat der Ware enthaltenwaren („carry over“) und im Enderzeugnis keine technologische Wirkung mehr ausüben
Technologische Hilfsstoffe (SO2 für Farbe bei Kartoffelpüree)
Lösungsmittel und Trägerstoffe für Zusatzstoffe
Stoffe, die keine Zusatzstoffe sind, aber auch dieselbe Weise verwendet werden
Bei welchen Lebensmitteln müssen die Zutaten nicht deklariert werden?
Getränkemit Alkoholgehalt< 1,2% Vol
Frischobst, Frischgemüse, das nicht geschält, geschnitten, ...ist
Käse, Butter, fermentierte Milch, Obers, wenn nur Zutaten ausschließlich für die Herstellung notwendigen Stoffe, Enzyme, Mikroorganismen - Kulturen oder für Herstellung von Käse notwendiges Salz handelt
Waren, wenn in der Beziehung alle Zutaten angeführt sind (zB Hafermark)
Tafelwasser, mit Kohlensäure versetzt und in Beschreibung angeführt
Gärungsessig, der nur aus einem Grundstoff hergestellt ist und dem keine weitere Zutat zugesetzt worden ist
Was versteht man unter „mengenmäßigen Zutatenkennzeichnung“, der sog. QUID- Kennzeichnung?
Quantitative Ingredient Declaration
= Kennzeichnung konkret verwendeter Menge bestimmter Zutaten (Angabe der Menge in % zum Zeitpunkt der Verarbeitung)
z.B. Erdbeerjoghurt, Gulaschsuppe – Rindfleisch, Abbildung einer Kuh – Milch, Mayonnaise - Ei
wenn
betreffende Zutat in der Bezeichnung genannt wird
die Zutat mit der Bezeichnung in Verbindung gebracht wird
die Zutat grafisch, mit Bildern oder Worten hervorgehoben wird
Zutat von wesentlicher Bedeutung für die Charakterisierung einer Ware ist
Wie und wo sind Allergene bei LM anzugeben?
IMMER anzugeben:
Verpackte Lebensmittel: graphische Hervorhebung im Zutatenverzeichnis (zB Fettdruck)
Unverpackte Lebensmittel: Mitgliedsstaaten entscheiden über Art der Info (zB. Buchstabencodes, Aushängeschilder, mündlich,...)
Liste allergener Stoffe
Nur „Zutaten“ sind zu kennzeichnen (nicht Spuren)
Bei der Herstellung verwendet
im Endprodukt vorhanden
Hinweis Zutat, aus der sie gewonnen wurden (zB Erdnussöl, Haselnussaroma)
Kennzeichnung im Zutatenverzeichnis
Bei alkoholischen Getränken: „enthält...“
bei flüssigen LM: in L, cl, mL
bei festen LM: kg, g
bei Eiern, Gebäck, Backoblaten, Strudelteig: Stückzahl
Ausnahme: unter 5g/ml; Waren in Gegenwart des Käufers verpackt
Zuletzt geändertvor 7 Monaten