Was ist die Steuererhebung bei beschränkter Steuerform?
Erhebungsformen bei beschränkter Steuerpflicht
ImmoESt (§§ 30b f EStG)
Lohnsteuerabzug (§ 70 EStG)
KESt-Abzug (§§ 93 ff EStG)
Abzugsteuer (§§ 99 ff EStG)
Veranlagung (§ 102 EStG)
Wie erfolgt der Steuerabzug bei beschränkter Steuerpflicht?
Steuerabzug (§§ 99 ff EStG)
Anwendungsfälle
Einkünfte aus im Inland ausgeübter oder verwerteter selbständiger Tätigkeit als Schriftsteller, Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler etc
Einkünfte aus im Inland ausgeübter kaufmännischer oder technischer Beratung
Einkünfte aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung
Aufsichtsratsvergütungen
grundsätzlich Bruttobesteuerung
Bemessungsgrundlage ist der volle Betrag der (Betriebs-)Einnahmen
Abzugsteuersatz (grundsätzlich) 20%
Nettobesteuerung bei EU-/EWR-Leistungserbringern möglich
Abzug unmittelbar zusammenhängender Ausgaben
schriftliche Mitteilung an Abzugsverpflichteten
Abzugsteuersatz 25%
Wie erfolgt die Veranlagung bei beschränkter Steuerpflicht?
Veranlagung beschränkt Steuerpflichtiger ua dann
wenn kein Steuerabzug (Lohnsteuer, KESt, Abzugsteuer) vorgenommen wurde
Besonderheiten ua
BA und WK können nur bei wirtschaftlichem Zusammenhang mit den zu veranlagenden EK geltend gemacht werden
Sonderausgaben nur bei Inlandsbezug
keine außergewöhnlichen Belastungen
kein Veranlagungsfreibetrag
Hinzurechnungsbetrag € 9.000
Zuletzt geändertvor 7 Monaten