Erläutere das System hinter den Stratatbeständen die das Rechtsgut Leben schützen?
Grundtatbestand der vorsätzlichen Tötung ist nach h.M. der § 212 StGb
§ 211 StGB: Qualifizierung?
Einwände: “ohne Mörder zu sei” (§ 212 I StGB), Reihenfolge
a.A. Rspr.: alle Tatbestände selbstständig
Teilnahme: umstritten, ob § 28 I oder § 28 II StGB für Mordmerkmale der 1. und 3. Gruppe
§ 213 StGB: Strafzumessungsregel nur für § 212 StGB (h.M., Wortlaut “Totschläger”)
§ 216 StGB: Privlegierung - Sperrwirkung
§ 222 StGB ist der Fahrlässigkeitstatbestand
§ 218 ff. StGB schützen das werdende Leben
§ 221 StGB ist ein Lebensgefährdungstatbestand
Zuletzt geändertvor 5 Monaten