Wie ist eine Anwaltsklausur aus "Klägersicht" regelmäßig aufzubauen?
Frage erklären lassen
I. Mandantenbegehren
II. Materiell-rechtliches Gutachten
III. Zweckmäßigkeit
IV. Praktischer Teil
Worauf ist im materiell-rechtlichen Gutachten bei der Anwaltsklausur aus "Klägersicht" zu achten?
- Berücksichtigung voraussichtlicher Verteidigungsmittel des Gegners
- Ggf. Beweisprognose
Worum geht es bei dem Punkt "Zweckmäßigkeit" im Rahmen einer Anwaltsklausur aus "Klägersicht"?
Um die Taktik bzgl. des weiteren Vorgehens (sicherster Weg).
Welche Maßnahmen des Klägers sind bei der "Zweckmäßigkeit" in Betracht zu ziehen?
- Prozessuale Maßnahmen
- Materielle/außerprozessuale Maßnahmen
Worauf ist im praktischen Teil einer Anwaltsklausur zu achten?
Auf Kongruenz zum Gutachten und zu den Erwägungen bei der Zweckmäßigkeit.
Wie ist eine Anwaltsklausur aus "Beklagtensicht" regelmäßig aufzubauen?
II. Zulässigkeit
III. Begründetheit
IV. Zweckmäßigkeit
V. Praktischer Teil
An welche Verteidigungsmöglichkeiten ist bei der Prüfung der Ansprüche des Gegners im Rahmen der Rechtsanwaltsklausur aus Beklagensicht zu denken?
- Bestreiten
- Rechtshindernde Einwendung
- Rechtsvernichtende Einwendung
- Rechtshemmende Einreden
Welche Maßnahmen des Beklagten sind bei der "Zweckmäßigkeit" in Betracht zu ziehen?
- Materielle Maßnahmen
- Sonstige Maßnahmen
Zuletzt geändertvor 7 Monaten