Was ist ein Rechtsstaat?
Ein Rechtsstaat ist ein Staat, der sowohl allgemein verbindliches Recht schafft als auch seine eigenen Organe an das Recht bindet.
zwei Komponenten
auch der Gesetzgeber ist an die verfassungsmäßige Ordnung im Verfassungsstaat gebunden —> staatliches Handeln durch das Medium des Rechts mäßigen und formen
aber das Rechtsstaatsprinzip mit seinen verschiedenen Bestandteilen strebt nach einer durch das Recht geschaffenen “staatsgewährleisteten Friedensordnung” —> im Verhältnis zwischen Bürgern untereinander soll Gerechtigkeit herrschen und “die Willkür des einen mit der Willkür des anderen unter einem allgemeinen Gesetz der Freiheit” vereinen (Kant)
—> Die Idee des Rechtsstaates begrenzt somit staatliches Handeln, rechtfertigt es aber auch insofern, als der Staat der Verpflichtung nachkommt, eine Rechtsordnung zu errichten.
Wo ist das Rechtsstaatsprinzip normativ geregelt?
Grundlage: Art. 20 III GG i.V.m. Art. 1 III G, 19 IV, 20 II 2. Hs. 2 GG
Genannt in Art. 16 II 2, 28 I 1 GG
Formulierungsvorschlag für Prüfungsarbeiten:
“Das in Art. 20 III GG (i.V.m. Art. 1 III, 19 IV, 20 II 2 Hs. 2 GG) normierte und von Art. 16 II 2, 28 I 1 GG vorausgesetzte Rechtsstaatsprinzip …”
BVerfGE 141, 1 (33 Rn. 78):
„Das Verfassungsrecht besteht nicht nur aus den einzelnen Sätzen der geschriebenen Verfassung, sondern darüber hinaus aus gewissen sie verbindenden, innerlich zusammenhaltenden allgemeinen Grundsätzen und Leitideen, die der Verfassungsgeber, weil sie das vorverfassungsmäßige Gesamtbild geprägt haben, von dem er ausgegangen ist, nicht in einem besonderen Rechtssatz konkretisiert hat […]. Zu diesen Grundsätzen gehört das Rechtsstaatsprinzip, das sich aus einer Zusammenschau der Bestimmungen des Art. 20 Abs. 3 GG über die Bindung der einzelnen Gewalten und der Art. 1 Abs. 3, Art. 19 Abs. 4, Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG sowie aus der Gesamtkonzeption des Grundgesetzes ergibt (vgl. BVerfGE 2, 380 [403]). Seine vornehmliche Verankerung findet das Rechtsstaatsprinzip allerdings in den in Art. 20 Abs. 3 GG ausgesprochenen Bindungen der Staatsgewalt […].“
Zuletzt geändertvor 5 Monaten