Im ersten Schritt einer Prüfung zur Hilfen zur Erziehung sind die Anspruchsvoraussetzungen Paragraf 27 Abs.1 SGB VIII zu prüfen
Ja im ersten schritt prüft man die Anspruchsvorraussetzungen gemäß Paragraf 27 Abs. 1 SGB VIII
Die Anspruchsinhaber sind die Personensorgeberechtigte oder ?
Ja
Die Personensorgeberechtigten / Anspruchsinhaber sind im Paragraf 7 Nr.5 SGB 8 in Verbindung mit den BGB- Vorschriften (insb. 1626/ 1626a BGB erläutert
Ja nach diesen Paragrafen 7 Nr.5 SGBVIII i.V.m den BGB Vorschriften (insb. 1626, 1626a ) hat man die Personensorge für ein Kind / Jugendlichen
Zuletzt geändertvor 7 Monaten