Was ist Recht im Allgemeinen? (In einem Satz zusammengefasst)
= Summe aller Verhaltensnormen, die unser Zusammenleben regeln. Zeichnen sich aus durch Sanktionen & beruhen darauf, dass sie unseren Werten entsprechen.
In welche 2 Bereiche wird Recht unterteilt? (welche Instanzen beteilgt, Verhältnis zueinander, Bsp., typ. Medium)
Privatrecht/Zivilrecht
- nutzen private Menschen f. Rechtsbeziehung untereinander o. Verträge zw. Unternehmen u. Privatperson
- Privatpersonen handeln auf gleicher Ebene (Gleichordnung)
- zB Mietvertrag (Verleih Fahrrad unter Bürgern)
- typ. Medium imPrivatrecht: Vertrag
öffentl. Recht
- betrifft Recht, wo Staat ins Spiel kommt => alle Regeln, die Staat anordnete
- Staat handelt von oben herab auf Bürger (Über-Unterodnungsverhältnis)
-zB Baugenehmigung, Strafzettel
- typ. Medium: Verwaltungsakte
4 Rechtsquellen?
Gesetzte, Verordnung, Rechtssprechung durch Judikative, Satzungen
Wo kommt Recht her? (die untersch. Ebenen)?
Welche Ebene greift bei Konflikt?
Was ist Wirtschaftsrecht?
= umfasst Bereiche des Rechts, der f. die am Wirschatfsleben beteiligten relevant sind (zB Produktion, Rohstoffe, Finanzierung, Marke,…)
Was ist Grundgedanke v. HGB?
=> Sonderprivatrecht der Kaufleute:
gilt NUR f. Kaufleute
HGB gilt ZUSÄTZLICH neben BGB f. Kaufleute (da noch Bürger, bzw. Privatperson) u. regelt alles was noch hinzukommt => dient zum Schutz des Geschäftsverkehrs, schnellen Vertragsabwicklung und hat hohe Transparenz
Für wen gilt BGB, für wen HGB?
Wie stehen sie zueinander?
BGB: für alle (Bürger & Kaufleute)
=> Schutz der Privatperson
HGB: NUR f. Kaufleute
=> Schutz des Geschäftsverkehrs, schnelle Vertragsabwicklung, höhere Transparenz
Beziehung:
HGB Sonderprivatrecht f. Kaufleute u. gilt ZUSÄTZLICH zum BGB, da Kaufmann auch noch Bürger (bzw. Privatperson)
regelt, was noch hinzukommt
Welche Gesetze gelten f. Kaufleute?
BGB u. HGB
Rechtssubjekte sind v. a. Personen. Welche 2 werden unterschieden?
natürliche Pers. (Menschen)
juristische Pers. (GmbH, Verein, Kommune, Hochschule, OHG, …)
Bei Rechtssubjekten wird neben den natürl. und juristischen Personen zwischen rechts- und geschäftsfähig unterschieden.
-> Def.?
-> Wann beginnt, wann endet?
Rechtsfähigkeit:
= Fähigkeit, Träger v. Rechten & Pflichten zu sein
natürl. Pers.: Beginn: Geburt; Ende: Tod (§1 BGB)
jurist. Pers.: Beginn: Eintrag ins Handelsregister, Ende: Löschung
Geschäftsfähigkeit:
= Fähigkeit, mit eigenen WE Rechtsfolgen herbeizuführen
natürl. Pers.: Unterscheidung geschäftsunfähig, beschränkt und unbeschränkt (§104-108)
jurist. Pers.: existiert keine Geschäftsfähigkeit, da Organe IMMER geschäftsfähig sind
Wann ist eine natürl. Pers. geschäftsunfähig, beschränkt und unbeschränkt?
geschäftsunfähig: §104
<7 J. / Geisteskranke
beschränkt: §106
<18 J., bedarf v. gesetzl. Vertreter Willenserklärung §107-108
Ausnahme, wo nicht §107-108: schließt Verträge zu seinem lediglich rechtlichen Vorteil ab (zB Schenkung v. Geld, etc.)
Ausnahme: Taschengeld §110 => Vertrag wirksam
unbeschränkt geschäftsfähig:
>18 J.
Def. Geschäftsfähigkeit?
Welche Normen wichtig?
= Fähigkeit, durch eigene WE Rechtsfolgen herbeizuführen
§104: geschäftsunfähig, wer nicht 7. Lebensjahr vollendet hat o. geisteskrank ist
§105: WE eines Geschäftsunfähigen nichtig
10-jähriger bekommt etwas von Tante geschenkt -> hat er Besitz an Sache?
nach § 106 BGB beschränkt geschäftsfähig —> Verträge schwebend unwirksam u. es bedarf nach §107/108 WE der Eltern damit sofort wirksam wird
hier Ausnahme: Schenkung einen lediglich rechtlichen Vorteil erlangt (also keine rechtl. Verpflichtungen eingeht) -> Vertrag ist nicht erst schwebend unwirksam sondern sofort wirksam
Da er die tatsächliche Sachherrschaft über die Sache ausüben kann, ist er in deren Besitz nach § 854 BGB
(Er ist auch Eigentümer nach § 929 BGB)
Zuletzt geändertvor 5 Monaten