Nach§ 4 GenTSV erfolgt die Risikobewertung und die Zuordnung gentechnischer Arbeiten zu den Sicherheitsstufen (§7 GenTG) auf der Grundlage der Gesamtbewertung folgender Punkte:
Feststellung aller für die Sicherheit bedeutsamen Eigenschaften
a) des Empfänger- oder Ausgangsorganismus
b) des inserierten genetischen Materials (aus dem Spenderorganismus)
c) des Vektors (soweit verwendet)
d) des Spenderorganismus (sofern dieser während der Arbeiten verwendet wird)
e) des aus der Tätigkeit hervorgehenden GVO
Merkmale der Tätigkeit
Schwere und Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung für die in § 1 Nr. 1 GenTG genannten Rechtsgüter.
Wo findet man Datenbanken zu den bereits zu Risikogruppen zugeordneten Organismen?
Internetseiten des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Internetseiten der ZKBS (Zentrale Kommission für Biotechnologische Sicherheit)
In welchen Fällen ist das Gefährdungspotential gemäß den Vorgaben des Gesetzgebers hinsichtlich der zu übertragenden Nukleinsäureabschnitte (§ 5 Abs. 3 und 3a GenTSV) nicht mit dem des Spenders gleichzusetzen?
Sollen Nukleinsäureabschnitte überführt werden, die nicht das Gefährdungspotential des Spenderorganismus bestimmen, kann deren Gefährdungspotenzial niedriger (z. B. gut charakterisierte Nukleinsäureabschnitte und Genprodukte) als das des Spenders eingestuft werden.
Werden Nukleinsäureabschnitte überführt, die für hochwirksame Toxine kodieren, ist bei der Zuordnung zu den Risikogruppen zu berücksichtigen, dass sich das Gefährdungspotential des gentechnisch veränderten Organismus gegenüber dem Spenderorganismus erhöhen kann.
Welche Auswirkung hat die Verwendung eines Vektor-Empfängersystems, das eine anerkannte biologische Sicherheitsmaßnahme nach § 6 GenTSV darstellt auf die Risikoeinstufung?
Das Gefährdungspotenzial des GVO kann niedriger bewertet werden
Unter welchen Voraussetzungen kann die Verwendung eines Empfängerorganismus als Teil einer biologischen Sicherheitsmaßnahme anerkannt werden?
Beim Vorliegen einer wissenschaftlichen Beschreibung und taxonomischen Einordnung
Wenn die Vermehrung nur unter Bedingungen erfolgt, die außerhalb gentechnischer Anlagen selten oder nicht angetroffen werden,
Der Möglichkeit, die Ausbreitung außerhalb gentechnischer Anlagen durch geeignete Maßnahmen unter Kontrolle zu halten,
Der Empfängerorganismus keine bei Menschen, Tieren oder Pflanzen Krankheiten hervorrufenden und keine umweltgefährdenden Eigenschaften aufweist
Wenn ein geringer horizontaler Genaustausch mit anderen Spezies zu erwarten ist
Zuletzt geändertvor 5 Monaten