Welche Punkte sind in der Zulässigkeit der Berufung zu prüfen?
I. Statthaftigkeit
II. Ordnungsgemäße Einlegung
III. Ordnungsgemäße Begründung
IV. Beschwer
V. Erreichen der Berufungssumme
VI. Kein Verzicht
VII. Keine Rücknahme
Wann ist die Berufung statthaft?
Die Berufung ist statthaft gegen im ersten Rechtszug erlassene Endurteile, § 511 I ZPO.
Welche Frist gilt für die Einlegung der Berufung?
Es gilt eine Notfrist von einem Monat ab Zustellung des Urteils, § 517 ZPO.
Welche Form gilt für die Einlegung der Berufung?
Schriftlich mit Unterschrift des Rechtsanwalts, § 519 I, IV ZPO.
Wer ist der richtige Adressat der Berufung?
Das "Berufungsgericht", § 519 I ZPO, § 72 bzw. § 119 I Nr. 2 GVG.
Welchen Inhalt muss die Berufungsschrift haben?
- Das Urteil, gegen das Berufung eingelegt wird
- Die Erklärung, dass gegen dieses Urteil Berufung eingelegt wird
Welche Frist gilt für die Begründung der Berufung?
Zwei Monate ab Zustellung des mit vollständigen Gründen abgefassten Urteils, § 520 II 1 ZPO
Welche Form gilt für die Begründung der Berufung?
Schriftlich mit Unterschrift des Rechtsanwalts, § 520 III 1, V ZPO.
Wer ist der richtige Adressat der Berufungsbegründung?
Das "Berufungsgericht", § 520 III 1 ZPO.
Welchen Inhalt muss die Berufungsbegründung haben?
- Anträge
- Darlegung der Rechtsverletzung
- Darlegung der Anhaltspunkte, aus denen sich die Unrichtigkeit der Tatsachenfeststellung ergibt
- Benennung der neuen Angriffs und Verteidigungsmittel
Wann ist der Berufungskläger "beschwert"?
Wenn die Entscheidung von dem Antrag abweicht (formelle Beschwer).
Wie ist die "Beschwer" des Berufungsbeklagten zu bestimmen?
Maßgeblich ist die Höhe des Unterliegens (materielle Beschwer).
Ab wann ist eine Berufung summenmäßig zulässig?
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 Euro übersteigt, § 511 II Nr. 1 ZPO.
Was prüft das Gericht in der Begründetheit der Berufung?
I. Zulässigkeit der Klage
II. Vorliegen von Rechtsverletzungen (§ 546 ZPO) und "Beruhen"
III. Die nach § 529 ZPO zugrunde zu legenden Tatsachen rechtfertigen eine andere Entscheidung
Wann "beruht" eine Entscheidung auf einer Rechtsverletzung?
- Bei der Verletzung materiellen Rechts, wenn dessen richtige Anwendung zu einem für den Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis geführt hätte.
- Bei der Verletzung einer Verfahrensnorm, wenn die Möglichkeit einer anderen Entscheidung nicht ausgeschlossen werden kann.
Wann kann das Berufungsgericht auch neue Tatsachen würdigen?
Unter den Voraussetzungen des § 531 II ZPO.
Zuletzt geändertvor 6 Monaten