Buffl

Unterlassungsdelikte

LK
von Lizzy K.

A. Strafbarkeit wegen…durch Unterlassen nach §§…, 13 StGB

I. Tatbestand

  1. Obj. TB

    1. Eintritt des tatbestandlichen Erfolgs

    2. Unterlassen der Abwendung dieses Erfolges

    3. Physisch-reale Möglichkeit und objektive Gebotenheit der Erfolgsabwendung

    4. Hypothetische Kausalität

    5. Garantenstellung

      • Schutzgarant

        • Garantenstellung aus tatsächlicher freiwilliger Übernahme von Schutz- und Beistandspflichten


  • Kann sich z.B. um eine Übernahme aufgrund Vertrages handeln

    • Kommt nicht auf die zivilrechtliche Wirksamkeit des Vertrages an, sondern auf die freiwillige und tatsächliche Übernahme der vertraglichen Pflichten

  • Entscheidend ist, ob im Vertrauen auf die zugesagte Hilfe und die Einsatzbereitschaft des Gefahrübernehmers andere Schutzmaßnahmen unterblieben sind und unterbleiben durften

  • Umstände des Einzelfalls sind maßgeblich

  • z.B. Babysitter, Bergführer, Badeaufsicht, Arzt

    • Aber: Keine „globale Garantenstellung“ von Medizinpersonal, sondern nur für ihre Station

  • z.B. Arbeitgeber für Abführung der Lohnsteuer

  • z.B. Gastwirt, der einen bis zur Schuldunfähigkeit betrunkenen Gast vor die Tür setzt und seinem Schicksal überlässt

  • z.B. Wohnungsinhaber, der einen Pflegebedürftigen aufnimmt

    • Aber: Aufnahme einer Person begründet für sich keine Garantenstellung

  • Garantenstellung auch durch Übernahme einer Sicherungspflicht von einem anderen Garantenpflichtigen möglich

    • Eine völlige Befreiung von der eignen Pflicht ist hierdurch aber nicht möglich

  • Aus einer reinen Hilfestellung wächst zunächst keine Garantenstellung


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Lizzy K.

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