erhebliche Gefahr
Die konkrete Gefahr droht einem bedeutsamen Rechtsgut
Laufende Angelegenheiten
Sind tägliche Alltagsgeschäfte ohne besondere Probleme, die zudem keine grundsätzliche Bedeutung für die Gemeinde haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen dürfen
gegenwärtige Gefahr
Wenn die Einwirkung des schädigenden Ereignisses bereits begonnen hat oder in unmittelbarer oder allernächster Zeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erwartet werden kann.
dringende Gefahr
Verlangt eine erhöhte Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts.
Gefahr für ein wichtiges Rechtsgut
drohende Gefahr
Es besteht, wie bei der konkreten Gefahr, eine hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Schadens, die Vorhersehbarkeit des zum Schaden führenden Kausalverlaufs ist jedoch im Vergleich abgeschwächt
allgemeine Gefahr
Wenn in der jeweiligen Sachlage nach allgemeinen Erwägungen möglicherweise konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen können, wobei schon (eher) theoretische Überlegungen zur Gefährlichkeit bestimmter Verhaltensweisen oder möglicher Zustände genügen
öffentliche Sicherheit
Umfasst die Unversehrtheit des Leibes, der Gesundheit, der Ehre, der Freiheit und des Vermögens, der Rechtsordnung und der Einrichtungen des Staates und sonstiger Träger von Hoheitsgewalt einschließlich der ungehinderten Ausübung der Hoheitsgewalt
öffentliche Ordnung
Umfasst die Gesamtheit der ungeschrieben Regeln für das Verhalten des Einzelnen in der Öffentlichkeit, soweit die Beachtung dieser Regeln nach den herrschenden Auffassungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten Gemeinschaftslebens betrachtet wird
Zuletzt geändertvor 5 Monaten