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von Sophia H.

Als Psychotherapeut ist es wichtig, die Schweigepflicht nach § 8 der Musterberufsordnung der Psychotherapeuten (MBO-PT) sorgfältig zu beachten. Hier sind die zentralen Punkte, die du beachten musst:

1. Grundsätzliches Schweigegebot

  • Schutz der Privatsphäre: Psychotherapeuten sind verpflichtet, über alle ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse der Patienten zu schweigen.

  • Vertrauen: Die Schweigepflicht dient dem Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Patient und Therapeut.

2. Ausnahmen von der Schweigepflicht

  • Einwilligung des Patienten: Die Schweigepflicht kann aufgehoben werden, wenn der Patient ausdrücklich und schriftlich in die Offenlegung der Informationen eingewilligt hat.

  • Gefahr im Verzug: In Fällen, in denen eine unmittelbare Gefahr für das Leben oder die Gesundheit des Patienten oder anderer Personen besteht, kann die Schweigepflicht durchbrochen werden, um diese Gefahr abzuwenden.

  • Gesetzliche Verpflichtung: In bestimmten Fällen, wie beispielsweise nach dem Infektionsschutzgesetz oder bei der Meldung bestimmter Straftaten, kann es eine gesetzliche Verpflichtung geben, Informationen weiterzugeben.

3. Schweigepflicht gegenüber Dritten

  • Familienangehörige: Auch gegenüber den nächsten Angehörigen des Patienten besteht Schweigepflicht, es sei denn, der Patient hat einer Informationsoffenlegung zugestimmt.

  • Andere Therapeuten oder Ärzte: Informationen dürfen nur weitergegeben werden, wenn der Patient dies genehmigt hat oder wenn dies zur direkten Weiterbehandlung notwendig ist und der Patient dies erwartet.

  • Kostenträger und Versicherungen: Informationen dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Patienten an Krankenkassen, Versicherungen oder andere Kostenträger weitergegeben werden.

4. Dokumentationspflicht

  • Einwilligung dokumentieren: Jede Einwilligung zur Aufhebung der Schweigepflicht sollte schriftlich dokumentiert und in den Patientenakten aufbewahrt werden.

  • Dokumentation von Offenlegungen: Wenn Informationen aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder einer Gefahr im Verzug weitergegeben werden, sollte dies ebenfalls genau dokumentiert werden, inklusive der Gründe für die Entscheidung.

5. Sonderfälle

  • Kinder und Jugendliche: Bei minderjährigen Patienten ist zusätzlich zu beachten, dass die Schweigepflicht auch gegenüber den Eltern gilt, wenn die Minderjährigen einwilligungsfähig sind und eine Weitergabe der Informationen ablehnen.

  • Betreute Patienten: Bei Patienten, die unter Betreuung stehen, ist die Zustimmung des Betreuers erforderlich, es sei denn, es geht um Gesundheitsangelegenheiten, die in der Eigenverantwortung des Betreuten liegen.

6. Berufliche Konsequenzen

  • Verstöße: Ein Verstoß gegen die Schweigepflicht kann berufliche Konsequenzen bis hin zur Entziehung der Approbation nach sich ziehen.

  • Strafrechtliche Folgen: Es können auch strafrechtliche Folgen drohen, da die Verletzung der Schweigepflicht nach § 203 StGB (Strafgesetzbuch) strafbar ist.

Praktische Tipps

  • Aufklärung des Patienten: Informiere den Patienten frühzeitig über die Schweigepflicht und die möglichen Ausnahmen.

  • Regelmäßige Überprüfung: Halte dich über aktuelle gesetzliche Änderungen und berufsrechtliche Regelungen auf dem Laufenden.

  • Interne Richtlinien: Implementiere und überprüfe regelmäßig interne Richtlinien und Verfahren zur Einhaltung der Schweigepflicht in deiner Praxis.

Diese Punkte sind entscheidend, um die Schweigepflicht als Psychotherapeut gemäß § 8 der Musterberufsordnung (MBO-PT) zu wahren und sicherzustellen, dass das Vertrauen deiner Patienten geschützt bleibt.

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Sophia H.

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