Wirtschaftsrelevante Vorgaben vom Gesetzgeber
Grenzen der (direkten) kommunalen Wirtschaftsförderung
Strategische Ansätze der Wirtschaftsförderung
Kommunale Wirtschaftsförderung im engeren Sinne (F. 4)
Die Gemeinden sind Teil eines Verwaltungssystems und interagieren untereinander sowie mit Bund und Ländern
Teil der kommunalen Verwaltung ist die Wirtschaftsförderung i.e.S.
Kommunale Wirtschaftsförderung im engeren Sinne (F. 5)
Abbildung
Notizen:
WF im engeren Sinne
Unterschiedliche Organisationsformen
Amt:
Z.B. angesiedelt beim Bauamt oder beim Bürgermeister (hier oft inoffiziell)
Unterschiedliche Möglichkeiten diese WF jemanden zu zuschreiben
Diese Leute machen eigentlich was andere, aber machen WF noch mit - kleine Kommunen
Aufgaben und Rechte der Kommunen (F. 6)
Art. 28, Abs. 2, GG, Grundsatz der Allzuständigkeit der Gemeinden:
Gemeinden haben das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.
—> Entscheidung über Ob, Wann, und Wo der der Aufgabenwahrnehmung
—> Hoheitsrechte
Aber eingeschränkt durch:
„der örtlichen Gemeinschaft“
„im Rahmen der [EU-, Bundes- bzw. Landes-)Gesetze“
Wo sind die Einschränkungen:
Der Örtlichen Gemeinschaft (Was ist das eigentlich?)
Im Rahmen der Gesetze
Recht und auch nicht Pflicht
Subsidaritätsgesetz = Entscheidungen bürgernah treffen
Alles was man von Ort Regeln kann, sollte man vor Ort regeln
Beispiel: Wenn Region Göttingen wieder in Kernkraft eintreten will, entscheidet das der Bund, also Göttingen kann das nicht entscheiden
Aufgaben und Rechte der Kommune (F. 7,8,9)
Planungshoheit (§1 Abs. 3 BauGB): Entscheidung über die Nutzungsart von Flächen innerhalb ihrer Gemarkung » Bereitstellung von Gewerbeflächen
Erteilung baurechtlicher Genehmigungen durch Baubehörden auf Landkreisebene oder bei kreisfreien Städten: Nach Maßgaben bundes- und landesgesetzlicher und kommunal gesetzter Regelungen über die Aufsiedlung beplanter Flächen
Zuständigkeit für Wasserrecht (§§ 11, 13, BImSchG): als untere Wasserbehörden
Grund- und Gewerbesteuern (Art. 106 Abs. 6 GG): Erhebung und Bestimmung des Hebesatzes
Versorgung der Unternehmen mit Energie und Wasser: häufig durch Beauftragung halböffentlicher/privater Organisationen oder als Zweckverband
Entsorgung von Abfällen und Abwässern: Erhebung von Gebühren und Beiträgen
Prüfung naturschutzrechtlicher und landschaftsschutzrechtlicher Belange im Rahmen der Bauleitplanung und -genehmigung
Überwachungsverpflichtung des Betriebsgeschehens im Rahmen des Immissionsschutzes
Begrenzung des Spielraums (F. 10)
„Über kommunale Wirtschaftsförderung zu reden, heißt, sich zuerst über den beschränkten Handlungsraum klar zu werden“
(Klages und Lichtblau, 1998, S.115, zitiert nach Seltsam, Christian)
Begrenzung des Gestaltungsspielraums von komunaler Wirtschaftsförderung durch:
1. Rechtliche Vorgaben
2. finanzielle Rahmenbedingungen/Vorgaben, z. B. des Landes (Gebot der Wirtschaftlichkeit, Beachtung des gesamtwirtschaftlichen leichgewichtes u. ä.)
Gibt viele Aspekte die die Wirtschaft der Gemeinde einschränken
Was geht nicht? —> Das sollte klar werden
Nicht nur die gesetzlichen Reglungen ein Problem, sondern auch die Ansprüche an die Flächen —> Naturschutz, Wohnraum
Ist die grüne Wiese immer die Lösung - Green Field oder auch Flächen Recycling
Beispiele: Lufthansa —> lief gut, Galeria —> lief nicht gut (direkte WF)
Direkte WF ist auf kommunaler Ebene nicht erlaubt
Innenministerkonferenzbeschluss von 1980 als grundlegender Orientierungsrahmen (F. 11,12)
Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf den Beschluss bzw. die Stellungnahme zur kommunalen Wirtschaftsförderung im November 1980, die auch heute noch als der oder zumindest ein durchaus geeigneter Orientierungsrahmen gelten darf.
Inhalte:
1. Unterscheidung direkte und indirekte Wifö
2. Ausführliche Erläuterung der Problematik direkter Wifö
3. Empfehlungen
Unterscheidung direkte und indirekte WF —> Konferenz hat das als entscheidende Leitlinie formuliert
Indirekte WF ist immer erlaubt, Maßnahmen, die nicht direkt in den Wirtschaftsprozess eingreifen
Indirekte kommunale Wirtschaftsförderung
Definition durch die Innenministerkonferenz (F. 13)
„Hierunter fallen Maßnahmen, die nicht unmittelbar in den Wirtschaftsprozess eingreifen, insbesondere durch die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen in der städtebaulichen Planung, in der lokalen Infrastruktur und beider Hebesatzpolitik, durch ein bedarfsgerechtes Angebot von Industrie- und Gewerbegelände und durch Beratung und Hilfestellung bei Standort-, Rechts-oderVerfahrensfragenimZusammenhangmitInvestitionsvorhaben.“
Das darf WF - indirekte WF (keine Einzelbetriebliche Förderung)
Dazu gehört auch ein Beratungsangebot
Direkte kommunale Wirtschaftsförderung
Definition durch die Innenministerkonferenz (F. 14)
Direkte oder betriebsbezogene Wirtschaftsförderungsmaßnahmen durch die Kommune setzen beim einzelnen Betrieb an. Dabei geht es insbesondere um Zuschüsse, Bürgschaften oder die Übernahme bestimmter Kosten, aber auch um verbilligte Veräußerung von Grundstücken und Ermäßigung, Stundung und Erlass von Kommunalabgaben.
Hierbei stellen sich erhebliche Zweckmäßigkeits- und Rechtsprobleme.
Hinweis: in der Praxis gibt es hier einen gewissen Graubereich
Und: es geht hier um Maßnahmen „durch die Kommune“. Zuschüsse und Bürgschaften von Bund und Ländern, die grundsätzlich jedem Unternehmen offenstehen, sind damit NICHT gemeint!
Was ist direkte oder Einzelbetriebliche Förderungen
Einem einzelnen Unternehmen Vorteile zu ermöglichen, ist nicht okay
Passiert sowas in der Realität trotzdem wahrscheinlich trotzdem —> kommt auf die Auslegung wieder an
Warum bekommen Unternehmen sowas trotzdem? (Einzelbetriebliche Förderungen)
Weil das höhere Ebene entschieden haben. Sonderwirtschaftszonen - damit die Kohäsion schneller geschafft wird
Es gibt legale Einzelbetriebliche Förderung, aber da muss man auch den Weg gehen
Auf kommunaler Ebene fast immer ausgeschlossen
Kommunale WF = Maßnahmen durch die Kommune
Allgemeine kommunale- und wirtschaftspolitische Gesichtspunkte
Gründe für die Ablehnung direkter Wirtschaftsförderung (F. 15)
Belastung mit Risiken
Subventionskonkurrenz (/-wettlauf)
Gefahr von Fehlentscheidungen aufgrund mangelnder Information
Mitnahmeeffekt
Eingriff in das Wettbewerbssystem
Beeinträchtigung der staatlichen Wirtschaftspolitik
Rechtliche Beurteilung
Mitnahmeeffekt —> reduzieren
Wenn jemand eh etwas geplant hat und dann wird das gefördert, sind das Mitnahmeefekte —> die vermieden werden hätten können
Kann ich durch die Förderung etwas bewirken, was sonst nicht passiert wäre
Mitnahmeeffekte schwer nachzuweisen und schwer messbar und es ist schwierig diese zu vermeiden
Kommunales Selbstverwaltungsrecht (F. 16,17)
Das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden berechtigt zur direkten Wirtschaftsförderung im Rahmen der Gesetze nur, wenn mit ihr öffentliche Zwecke im Wirkungskreis der Gemeinden verfolgt werden.
In Anbetracht des in der marktwirtschaftlichen Ordnung geltenden Grundsatzes der Wettbewerbsneutralität der öffentlichen Hand stellt die direkte Förderung eines bestimmten Unternehmens als solche keine öffentliche Aufgabe dar. Nur wenn überwiegende des öffentlichen Wohls der örtlichen Gemeinschaft die betriebsbezogene Förderung eines bestimmten Unternehmens erfordern, kann sie im Einzelfall als kommunale Angelegenheit anzusehen sein.
Dagegen macht das fiskalische Interesse an einem höheren Steueraufkommen die Förderung nicht zur kommunalen Aufgabe.
Die Arbeitsplatzsicherung ist grundsätzlich keine Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft, die von den Gemeinden eigenverantwortlich und selbständig erledigt werden kann. Wegen der starken Rückwirkungen der Arbeitsmarktsituation auf die örtliche Gemeinschaft können jedoch flankierende Maßnahmen der Gemeinden zur Sicherstellung der bedrohten Arbeitsplätze gerechtfertigt sein —> (Anm.: „dehnbare“ Definition!).
Lernzettel:
Kommunen dürfen betriebsbezogene Förderung nur im Einzelfall durchführen, wenn Gründe des öffentlichen Wohls der örtlichen Gemeinschaft dies erfordern.
- Fiskalisches Interesse an höherem Steueraufkommen und
- Arbeitsplatzsicherung
… sind keine Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft
Wirtschafts- und Planungsrecht (F. 18)
Nach Europäischem Gemeinschaftsrecht sind Beihilfen, die durch Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionsstätten den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, unzulässig, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen bzw. zu beeinträchtigen geeignet sind (vgl. Art. 92 Abs. 1 EWGV, Art. 4 c EGKSV).
Die Kommunen müssen die Ziele der Raumordnung und Landesplanung beachten (vgl. §5 Abs. 4 ROG).
Wegen der Zuständigkeit des Bundes und der Länder, als Gemeinschaftsaufgabe die regionale Wirtschaftsstruktur zu verbessern, sind kommunale Fördermaßnahmen unzulässig, die sich mit den im Rahmen dieser Aufgabe aufgestellten Programmen nicht vereinbaren lassen. beachten.
Gebot der Bundes- und Landestreue
Raumordnung besagt, dass die Kommunen nicht einfach irgendwo einen Aldi bauen können
Für die Örtliche Gemeinschaft kann die Kommune viel regeln, aber sie muss sich an die Bundes- und Landesregierung halten
Gemeindewirtschaftsrecht (F. 19,20)
Die Verpflichtung zur sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung verbietet Fördermaßnahmen, die in keinem angemessenen Verhältnis zum erzielbaren Nutzen stehen.
Grundsätzlich ist es Kommunen untersagt, Grundstücke an Dritte unter Wert zu veräußern oder zur Nutzung zu überlassen. Ausnahmen sind nur aus übergeordneten Gründen zulässig. Grundsätzlich dürfen Kommunen keine Sicherheiten zugunsten Dritter stellen und Darlehen oder verlorene Zuschüsse an Dritte gewähren.
Es ist im Allgemeinen nicht Aufgabe der Kommunen, privatwirtschaftlichen Unternehmen das unternehmerische Risiko abzunehmen, ihnen bei Liquiditätsschwierigkeiten zu helfen oder ihnen die Aufnahme zinsgünstiger Kredite zu ermöglichen.
Fördermaßnahmen dürfen nicht zur Umgehung der Vorschriften über die wirtschaftliche Betätigung von Gemeinden führen. Die von den Kommunen getragenen Förderungsgesellschaften sind an dieselben materiellen Schranken gebunden wie die Gemeinden selbst.
Verpflichtung zur sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung
» Kosten/Nutzen-Verhältnis muss angemessen sein
Kommunen dürfen Grundstücke nicht unter Wert veräußern, keine Sicherheiten zugunsten dritter stellen, keine Darlehen/verlorene Zuschüsse gewähren
Keine Übernahme unternehmerischen Risikos, Hilfe bei Liquiditätsschwierigkeiten u. ä.
Fördermaßnahmen dürfen nicht zur Umgehung der Vorschriften über die wirtschaftliche Betätigung von Gemeinden führen. (Gilt auch für kommunal getragene Förderungsgesellschaften)
Das billigste ist nicht das günstigste
Wenn ein Auftrag an einen Betrieb vor Ort gegeben wird, hat das viele Vorteile —> Rückflüsse
Rechtfertigen warum man sich für welches Angebot entschieden hat
Regionalen Aspekt mit einbauen ohne gleich unfair zu handeln
Abgabenrecht (F. 21)
Eine betriebsbezogene Wirtschaftsförderung durch begünstigende abgabenrechtliche Entscheidungen ist unzulässig. Ausnahmen sind nur unter den engen Voraussetzungen des §135 Abs. BbauG möglich.
Wirtschaftsförderung durch Landkreise (F. 22)
Zusätzlich zu den bereits für Gemeinden geltenden Grenzen müssen die Landkreise bei Wirtschaftsförderungsmaßnahmen die allgemeine Einschränkung ihres Zuständigkeitsbereichs beachten. Allein die übergemeindliche Ausstrahlung eines Unternehmens macht die Wirtschaftförderung nicht zur Kreisaufgabe.
Beachtung der allgemeinen Einschränkung des Zuständigkeitsbereichs » Allein die übergemeindliche Ausstrahlung eines Unternehmens macht die Wirtschaftsförderung nicht zur Kreisaufgabe.
Empfehlung der Innenministerkonferenz (F. 23)
Zusammenfassend empfiehlt die Innenministerkonferenz:
Die Kommunen müssen die Planungen und wirtschaftspolitischen Entscheidungen des Bundes und der Länder beachten.
Die Kommunen sollen sich bei der Wirtschaftsförderung auf die unbedenklichen Maßnahmen der indirekten Förderung im Rahmen der allgemeinen kommunalen Aufgabenerfüllung konzentrieren.
Bei direkten Wirtschaftsförderungsmaßnahmen ist aus rechtlichen und wirtschaftspolitischen Gründen Zurückhaltung geboten. Direkte Wirtschaftsförderung ist nur ausnahmsweise zulässig; sie darf der staatlichen Wirtschaftspolitik nicht widersprechen.
Fördermaßnahmen sollen nur nach Abwägung aller Vor- und Nachteile und unter Berücksichtigung sämtlicher Folgewirkungen ergriffen werden.
Für von Kommunen getragene Wirtschaftsförderungsgesellschaften gelten die vorstehenden Grundsätze gleichermaßen.
Wichtig: Fördermaßnahmen des Landes oder des Bundes sind i.d.R. anders zu bewerten, da sie nicht zu Wettbewerbsverzerrungen beitragen (sollten), sondern gerade Nachteile (z.B. von KMU generell) ausgleichen oder Marktversagen (Erstberatung für Kleinstbetriebe) beheben sollen
Und der EU immer hinzufügen
Warum gibt es Förderungen immer noch? Weil es Förderungen des Landes und des Bundes sind die Nachteile ausgleichen wollen oder Markversagen beheben sollen
Direkt und indirekt WF! Draufhaben!! Ganz wichtig!!
Basisstrategien
Exogene vs. endogene Wirtschaftsförderung (F. 26)
Die exogene Wirtschaftsförderung blickt nach außen, Ziel ist es Unternehmen und/oder Gründungsinteressierte aus anderen Regionen anzuziehen
=> Ansiedlungsstrategie
Die endogene Wirtschaftsförderung will die innerhalb der Kommune oder Region vorhandenen Potenziale mobilisieren und ausbauen
=> Bestandsicherungs- und Ansiedlungsstrategie
Ziel exogener Wirtschaftsförderung: Unternehmen/Gründungsinteressierte aus anderen Regionen anziehen
» Ansiedlungsstrategie (i. e. S. = von außerhalb)
Ziel endogener Wirtschaftsförderung: Innerhalb der Kommune/Region vorhandene Potentiale mobilisieren und ausbauen
» Bestandssicherungs- und Ansiedlungsstrategie
Exogene und endogene Wirtschaftsförderung
Bestandspflege —> von Unternehmen vor Ort
Ansiedlung —> von Unternehmen, die nicht vor Ort sind
Gründungsperspektive —> neue Ideen und Innovationen
Leute, die Gründen wollen durch bestimmte Aspekte anzulocken
Südniedersachsen Life Science
„Wenn ich was mit Medien machen will, muss ich nach HH“
Gründungsstandort (früher: HH = Medien, Köln = Fernsehen)
Leute dazu bringen, vor Ort Gründen zu wollen
Bestandsunternehmen
—> Bestandssicherung- und Ansiedlungsstrategie —> Gründungsinteressierte aus der Region heraus entwickeln deshalb auch Ansiedlung!!!!!!
Exogen —> Ansiedlungsstrategie
Endogen —> Bestandssicherung und Ansiedlungsstrategie
Aufgabenschwerpunkte der Wirtschaftsförderung (F. 27)
Trilogie
Mit den Unternehmen, die schon da sind, ist schon mit die wichtigste Aufgabe
Basisaufgaben:
Das was ich habe zu entwickeln (Bestandspflege)
die Potenziale, die noch nicht erhoben worden, erheben (Existenzgründung)
Und Unternehmen ansiedeln (Ansiedlung)
Nur Bestandspflege ist bedauerlich
Überall gibt es Potenziale!!
TOP-5 Handlungsfelder der nachhaltigen Wirtschaftsförderung (F. 28)
Weiter Bereiche, die an Bedeutung gewonnen haben
Nachhaltige Entwicklung
Definition Bestandspflege (F.29)
Def.: Erhalt und Förderung des Wachstums bestehender Unternehmen
—> Bestandssicherung zielt darauf ab, Betriebsverlagerungen oder -schließungen, aber auch Statusverschlechterungen zu verhindern
—> Bestandsentwicklung erkennt (endogene) Potenziale und fördert diese, d.h. Hemmnisse werden abgebaut, Wachstumskräfte gestärkt
Zeitlich betrachtet schließt sich die Bestandspflege immer an die Ansiedlung an!!
Bestandspflege
Wir kümmern uns um die Unternehmen vor Ort; leicht verständlich
Definition Ansiedlungspolitik (F. 30)
Def.: Ansiedlung standortsuchender Unternehmen in einer Kommune
d.h. Ansiedlung von:
Gründerinnen und Gründern
sich verlagernden Unternehmen
sich erweiternden Unternehmungen, deren Herkunft außerhalb oder innerhalb des Wirkungsbereichs der (kommunalen) Wirtschaftsförderung liegt!!
Wichtig: Im Rahmen einer exogenen Wirtschaftsförderung wird Ansiedlung vornehmlich auf den Aspekt der Anwerbung von Unternehmen und Gründern von außerhalb reduziert, quasi auf eine Ansiedlungspolitik im engeren Sinne…
Ansiedlung standortsuchender Unternehmen in einer Kommune
Gründer*innen
sich verlagernde Unternehmen
sich erweiternde Unternehmen
Ansiedlungspolitik
Häufig enorme Erwartungen, BMW in ein mini Dorf holen
„Königsansiedlung“ - Die Ansiedlung, die jetzt alles rettet
Nokia Beispiel in Bochum?
Nokia hat den Handymarkt beherrscht, aber den Smartphonemarkt verpasst und sich somit in die Bedeutungslosigkeit verloren
Ruhrgebiet mit erheblichen Strukturproblemen
Bochum - Nokia hat sich für eine Fläche interessiert und wollte dafür auch was
Dafür haben die dann auch was bekommen (direkte WF)
Eine Ausnahmeregelung - „keine Steuern mehr zahlen, …“
Bochum dachte damit kriegen sie die Probleme in den Griff, Arbeitslosigkeit, … —> viele Hoffnungen, weil Verzweiflung groß war
Produktion wurde dahin verlegt
Nicht Hightech
Bochum hatte kaum etwas davon, keine große Wertschöpfung
Nach Ablauf der Subventionen
Nokia ist nach Rumänien weggezogen, ein Jahr bevor die Subventionen zu ende gingen
In Rumänien waren direkt Inventionen möglich —> gehen einfach weiter
Keine Klebeeffekte
Immer Gefahren, wenn Subventionen wegfallen, dass Unternehmen abwandern
Depression danach in Bochum groß - Ansiedlung kann schnell zum Trauma werden
Zu welchem Preis passieren Ansiedlungen - lohnt sich das?
Kritik an der exogenen Wirtschaftsförderung (F. 31)
Früher galt die Ansiedlung i. e. S. als der „Königsweg“ zur „Lösung aller Probleme“. In den letzten Jahren steht die Ansiedlung in der Diskussion, weil
häufig das „Jahrhundert-Ansiedlungs-Dilemma“ eintrat:
Entweder Sie kommt nicht zustande und wenn, dann zu erheblichen (langfristig höheren?) Kosten (Bsp. Nokia)
„Nachzug“-Effekte keine Selbstverständlichkeit
Ansiedlung von Behörden, öffentlichen Körperschaften, Verbänden, Hochschulen etc. heute schwierig („der Kuchen ist aufgeteilt“, neue Behörden entstehen kaum noch)
—> Nicht wenige (auch Wirtschaftsförderer) sehen die Ansiedlung heute als weniger wichtig, manche gar als „veraltet“ an, man spricht von der „Renaissance der Bestandspflege“ und ähnlichem…
Probleme mit privaten Ansiedlungen: Nichtzustandekommen, Kostenexplosionen, Nachzugeffekt tritt nicht ein
Probleme bei Ansiedlung von Behörden u. ä.: kaum neue Instanzen, die einen Standort benötigen
» Renaissance der Bestandspflege
Gefängnis oft kein positives Image
Oder andere öffentliche Körperschaften, wie Endlager
Exogene Wirtschaftsförderung heute (F. 32)
Ansiedlung kann sich im Standortwettbewerb auf ganz unterschiedlichem Niveau abspielen:
Vom weltweiten Wettbewerb der attraktivsten urbanen Räume
bis zum
gegenseitigen „Abjagen“ der Betriebe zwischen Nachbargemeinden (mit Verlagerungen um wenige Kilometer)
Lokaler Wettbewerb <——————-> Internationaler Wettbewerb
Institut für Sonnensystemforschung Beispiel
Auf welcher Ebene ist man unterwegs
Exogene Wirtschaftsförderung heute (F.33,34)
1. Exogene Wirtschaftsförderung als Ansiedlung im Weltmaßstab
Global Sourcing bedeutet aus Standortsicht Konkurrenz aus aller Welt -> das Unternehmen kann „auswählen“ gemäß
—> Attraktive Standortqualität
+
—> Ansiedlungsanreize
Beispiel: Im Falle der BMW-Ansiedlung in Leipzig im Jahre 2001 wurden von den 1,3 Mrd. Euro Investitionssumme 360 Millionen durch unterschiedliche öffentliche Töpfe finanziert!
2. Ansiedlung als Standortveränderung im direkten Umfeld
In vielen Regionen geschieht die „gängige“ Ansiedlung komplett vor Ort, also innerhalb der eigenen oder der Nachbarkommunen.
(Nur) rund 10% der Ansiedlungsfälle sind “überregionaler Herkunft”
F. 33
Beispiel Leipzig
Heute auch ein BMW Standort
Viel öffentliches Geld, was da reingesteckt wurde von dem Land Sachsen und Leipzig
Positives Beispiel
Viele weitere Unternehmen haben sich deshalb dort angesiedelt
Es gab Ansiedlungsanreize
Macht der Unternehmen „Bietet für uns“ - mehr als 200 Bewerbungen —> BMW: bewerbt uns bei uns!! WF haben sich dann beworben
F. 34
Typische Ansiedlung in Deutschland
Von der Nachbargemeinde oder innerhalb der Region oder der Kommune
Nur 10% sind überregionaler Herkunft
Ist Ansiedlung nicht eher Kooperation?? Also das Kommunen Zusammenarbeit, du hast keine Flächen mehr aber die Nachbargemeinde
Exogene Wirtschaftsförderung heute (F. 35,36,37)
Entscheidend: die Standorte spielen in unterschiedlichen Ligen, daraus entstehen unterschiedliche Anforderungen und Optionen…
Abbildungen zu z.B.
Hebesätzen der Gemeinden 2021 in Prozent
Deutschlands wirtschaftsstärkste Städte
Wo siedeln sich die jährlich ca. 1000 Investoren in Deutschland an?
Hongkong kritisch, Demokratie wurde abgeschafft
Andere Liga
Verschiedene Lagen
Einschätzen können, welche Lage auf den Standort zutrifft!
Wo siedeln sich die jährlich ca. 1000 Investoren in Deutschland an? (F. 37)
1a-Lagen: die Champions League der Standorte (F. 38)
In den 1-A Gebieten findet eher ein Investorencasting statt, die Standorte können im Idealfall den Ihnen genehmen Investor auswählen, auch mal nein sagen. Hier erfolgt eine Sortierung von gewollten neuen Investitionen, die sich beispielsweise im Stadt-bild fügen müssen, die Anzahl der neuen Arbeitskräfte spielt aufgrund der regelmäßig guten Arbeitsmarktsituation eine eher untergeordnete Rolle. Allerdings: nicht für alle Branchen gelten hier die gleichen Maßstäbe!
1b-Lagen: die Europa League der Standorte (F. 39)
In den 1-B Regionen, zu denen unter anderem Städte wie Hannover, Nürnberg, Duisburg, Magdeburg oder Leipzig zählen, ist z.B. der Kaufpreis der Grundstücke nicht der entscheidende Faktor. Hier spielt die Verfügbarkeit von Fachkräften, die Attraktivität des Standortes und die bestmögliche Verkehrsanbindung eine entscheidende Rolle. Diese Standorte verfügen dabei über ausgeprägte Stärken, stehen aber nicht so im (internationalen) Fokus der meisten Investoren wie die 1-A-Lagen.
1c-Lagen: das Mittelfeld der Standorte (F. 40)
In den 1-C Gebieten (z.B. Dessau, Cottbus, Trier) wird durch Investoren eher der regionale Markt betrachtet, es handelt sich um Orte gewisser Zentralität, nicht selten existieren bestimmte Stärken in der Standortqualität, allerdings reichen diese nicht aus, um mit den 1a- und 1b- Lagen zu konkurrieren.
Neben dem Fachkräfteangebot auch das Thema Wohnen und Bildung sowie die bestmögliche Verkehrsanbindung von hoher Priorität.
1d-Lagen: der Abstiegskampf der Standorte (F. 41)
Die 1-D Lagen können dagegen i.d.R. lediglich mit günstigen Grundstücksangeboten, möglichst niedrigen (Grund- sowie Gewerbe-) Steuern und Beiträgen sowie einer optimalen Begleitung durch die Wirtschaftsförderung bei Investoren punkten.
Je geringer die Einstufung der jeweiligen Region durch die Stärken-/Schwächen-Potenziale und die vorhandene Kaufkraft bzw. die Zahl der Einwohner ist, müssen zusätzliche Aufwendungen bei Standortwerbung, Marketing und Außendarstellung
Exogene Wirtschaftsförderung heute (F. 42)
Ansiedlung i.e.S. spielt für die Mehrheit der Wirtschafts-förderer eine quantitativ geringe Rolle, aber eben nicht für alle…
» Ansiedlung spielt zumindest im direkten Umfeld weiterhin eine Rolle, kleinere (benachbarte) Standorte sollten auf Kooperation statt Konkurrenz setzen.
Exogene Wirtschaftsförderung heute (F. 43)
Zusammenfassende Bewertung
Ansiedlungserfolge sind auch heute noch möglich und geeignet die kommunale Wirtschaft quantitativ und strukturell zu verbessern!
Allerdings: nicht jeder Standort kann (unmittelbar) vom global sourcing internationaler Konzerne profitieren, nicht jeder Standort kann für jede Branche attraktive Gründungs-bedingungen schaffen
Wenn nicht im internationalen Maßstab, dann spielt Ansiedlung jedoch zumindest im direkten Umfeld überall eine Rolle! Hier ist der Grad zwischen interkommunaler Zusammenarbeit zum Wohle der Region und „beggar-my-neighbour“ gelegentlich schmal und nicht immer eindeutig…
Exogene Wirtschaftsförderung heute (F. 44)
Wichtig: eine völlige Diskreditierung der exogenen Wirtschaftsförderung ist unangebracht, weil
Wer sich um Attraktivität nach außen bemüht, ist tendenziell auch attraktiver nach innen
Eine strategische Wirtschaftsförderung wird auf die Potenziale exogener Wirtschaftsförderung nicht verzichten
—> Wesentlich ist die Differenzierung zwischen scheinbaren (und evtl. teuer erkauften) und tatsächlichen Ansiedlungserfolgen
—> Die eigenen Potenziale müssen richtig eingeschätzt, Veränderung bei Rahmenbedingungen und Relevanz einzelner Standortfaktoren genau beobachtet und bewertet werden.
Und: Die Unterscheidung zwischen exogener und endogener scheint bei näherem Ansehen weit weniger trennscharf!!
Ausblick: Traditionelle und neuere Ansätze (F. 46)
Ansiedlungsformspezifität der Instrumente in der Wirtschaftsförderung (F. 45)
Spezifische Werkzeuge der Ansiedlung:
Gründung
Beratung (Formalitäten, Fördermittel, Vorbereitung), Gewerbeflächen, Gründerparks
Verlagerung
Standortwerbung, Gewerbeflächen, Lotsenfunktion, Fördermittelberatung
Erweiterung
Gewerbeflächen, Lotsenfunktion
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