Verursacherprinzip
wer für Schäden an der Umwelt verantwortlich ist, muss auch die Kosten für deren Beseitigung übernehmen.
Vorsorgeprinzip
Schäden an der Umwelt sollen bereits vor ihrer Entstehung vermieden werden.
Gemeinlastprinzip
Die Kosten für die Beseitigung von Umweltschäden werden von den Steuerzahler übernommen.
Kooperationsprinzip
Alle Beteiligten arbeiten zusammen, um Schäden zu beseitigen oder diese gar nicht erst entstehen zu lassen.
Nicht-fiskale Instrumente
Gebote und Verbote, Kontrollen, Haftungssummen, Bußgelder
Fiskalische Instrumente
Umweltlizenzen, Umwelt Zertifikate, Umweltabgaben zum Beispiel Ökosteuer, Subvention
Marktorientierte Instrumente
freiwillige Auflagen Erfüllung durch Unternehmen, Branchen Vereinbarung
Zuletzt geändertvor 5 Monaten