Ä1
immer dokumentieren! Nur "Beratung" genügt nicht !!!
persönlich durch ZA in der Praxis oder telefonisch, auch von zu Hause
als alleinige Leistung immer !
Nur neben der 1. Sonderleistung im Quartal, wenn eine 01 nicht möglich ist
oder bei Schmerzbehandtung in der 1. Sitzung oder in Notdienst
niemals neben der 01, 01k,Fu oder Hausbesuchen abrechenbar, weit Ä1 in diesen Positionen enthalten ist.
wenn in einer 1. Sitzung im Quartal bereits eine 01,01k,Fu oder Hausbesuch berechnet wurde, kann die Ä1 an einem Folgetermin nicht mehr neben anderen zahnärztlichen Leistungen berechnet werden, sonder nur nach ais "alleinige Leistung"
neben einer "Ohn” (Kreislaufkollaps), darf die Ä1 niemals in gleicher Sitzung berechnet werden
Ä1 sollte nicht an Stelle einer Leistung mit niedrigerem Punktwert berechnet werden :) z.B.: Vipr 6P, üz 6P, Mu 8P
A1 ist nicht zur Kontrolle oder -Abschluss einer Behandlung berechenbar!
...es sei denn, es findet eine erneute Beratung zes wegen Weiterbehandlung oder erneuter Beschwerden an anderer Stelle statt
wenn im Vorquartal bei laufender Behandlung, bereits eine 01,01k,A1 oder ein Hausbesuch erfolgt ist, kann im neuen Quartal erst nach Ablauf von 18 Tagen, erneut eine Ä1 berechnet werden, d.h. ab dem 19. Tag
vor Ablauf von 18 Tagen ist die Abrechnung der Ä1 nur möglich wenn es sich um eine Neuerkrankung handelt, die nicht aus dem Befund der 01 hervorgeht. "Dokumentation !!!" + Begründung an KZVH
Die Ä1 darf nicht neben der IP1,IP2 berechnet werden, wenn der ZA die Prophylaxeleistungen selbst erbringt. Werden nach der Beratung durch den ZA aber die iP-1eistungen von einer ZMP/ZFA erbracht, darf die Ä1 berechnet werden
01
1x pro Halbjahr ! Zwischen dem 1. HJ und dem 2.HJ müssen mindesten 4 Monate dazwischen liegen. z.B. 20.01/ 01.07/01.01. oder: 25.06/26.10./27.02.
Bei Neupatienten bitte möglichst alle Befunde korrekt eingeben-Ko durch Behandler
bei allen Folgeterminen, immer Korrektur der 01+ Ergänzung, z.B der Kariösen Zähne. Wenn in einer 01 keine kariösen Zähne angegeber sind, oder z.B kein Kreuzchen bei zst oder mu gesetzt ist, anschließend aber Füllungen gemacht werden oder Zst/Mu erfolgen, gibt es Fehlermeldungen im Prüflauf und Rückfragen durch die KZV
Fu1a
Früherkennungsuntersuchung bei Kleinkindern 6.-9. Lebensmonat
Fu1b
Früherkennungsuntersuchung bei Kleinkindern 10.20. LM
Fu1c
Früherkennungsuntersuchung bei Kleinkindern 21-33. LM
bei allen 3 Untersuchungen ist die 01 und die Ä1 enthalten
nicht neben 01 im selben Kalenderhalbjahr
zwischen zwei Fu's müssen mindestens 4 Monate liegen.
Dokumentationsbogen ausfüllen !!!
FuPr
Praktische Anleitung der Betreuungsperson zur MH- Dokumentation!!
nur neben Fu1a-Fu1c abrechenbar
Fu2
Früherkennungsuntersuchung bei Kleinkindern 34.-72. LM
Eingehende Untersuchung zur Feststellung (Inspektion der Mundhöhle)
Beratung
Einschätzung des Kariesrisikos anhand des dmft-Index
Ernährungs- und Mundhygieneberatung der Betreuungspersonen
Empfehlung geeigneter Fluoridierungsmittel zur Schmelzhärtung
ggf. Abgabe oder Verordnung von Fluorid-Tabletten
Ohne Dokumentationsformular - nur Doku in Karteiblatt
FLA
Flouridierungsmaßnahmen nur bei erhöhtem dmft, neben Fu2 1x pro HJ möglich
IP1
6. bis 18. Lebensjahr
Erstellen eines MH Status- dmft-Index mit Anzahl der gefüllten Zähne oder API, SBI
IP2
MH-Aufklärung, Anfärben, Putztechnik, Emärung, Fluoridierung Info - Schulnote!!
IP4
Fluoridierungsmaßnahmen 1x pro HJ, nur bei erhöhtem dmft auch 2x pro HJ
IP5
Versiegelung der kariesfreien 6er+7er sobald Fissur aufgezogen werden muss, wg oberflächlicher Karies, dann Füllung
OHN
nicht neben einer Ä1 abrechenbar!
Dokumentation der Maßnahmen Flachlagerung, Frischluftzufuhr, Effortil Tropfen und vor allem Zeitangabe
03
Zuschlag außerhalb der Sprechzeiten, immer, wenn die Sprechstunde normalerweise beendet ist, auch z.B. in der Mittagspause, nicht aber wenn die Sprechstunde in Verzug ist und der Patient vor Ablauf der Sprechstunde in der Praxis anwesend war)
auch neben telefonischer Beratung, für jede Sitzung
PSI
immer wenn möglich machent d.h. 1x in 2 Jahren bei Kassenpatienten
wird im PC angezeigt ! Darauf achten !!
bei Privatpatienten 2x jährlich
wenn Zst entf. wird, muss mindestens in einem Sextanten der Wert 2 stehen! (in der Regel UK Front), bei PA muss der Wert im zu behandelnden Bereich, immer über 3 liegen!
05
Bürstenabstrich bei Verdacht auf Leukoplakie, Ery/raphakie oder Lichen planus
das Material für den Abstrich ist enthalten
Inz1
Eröffnung eines oberflächlichen Abszesses-die Regio eines Zahnes muss angegeben werden.
bei Privatpatienten Ä2428
Ä2430
Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses (submandibulär, perimandibular, sublingual, palatinal)
Ä2009
Entfernung von fühlbaren Fremdkörpern, unter der Haut/Schleimhaut, z.b. Fischgräten, Körner etc. Regio angeben z.B.14-16
Ä2010
Entfernung von tiefliegenden Fremdkörpern, operativ aus Weichteilen oder Knochen
Regio angeben
Rö2
bis zu 2 Einzelaufnahmen in einer "Röntgensitzung"
Rö5
bis zu 5 Einzelaufnahmen in einer "Rö-Sitzung" oder "BF" mit OPG
Rö8
bis zu 8 Einzelaufnahmen in einer "Röntgensitzung"
OPG
bei Neupatienten mit diversen,unklaren Befunden, immer vor PAR, vor großen ZE Arbeiten
OPG muss alles sichtbar sein! Sonst muss Rö5 eingetragen werden
Es muss immer vor der Aufnahme die RI gesteilt werden :
0-BF
1-KCH
2-KB
3-KFO
4-PA
5-ZE
und anschließend ganz wichtig !!! müssen die Behandler die Befundung machen und in den PC eintragen z.B: RI: Verd.a..... Befund: ob oder bestätigt.
Bei OPG mindestens 3-4 Befunde!
immer vor Zahnersatz oder auch Einzelkronen müssen Rö-Bilder erstellt werden und nach Implantationen !!
Vipr
1x je Sitzung. Doku Zahn/Zähne unter Bemerkungen angeben + Ergebnis der Vipr
üZ
1x je Sitzung, Zahn/Zähne und Material unter Bemerkungen angeben
Mu
Medikamentöse Behandlung von Schleimhauterkrankungen, Aufbringung von auf der Schleimhaut haftenden Medikamentes / Salben, oder Behandlung von Prothesendruckstellen
(Decubitus- allerdings erst nach 3 Monaten nach Eingliederung von neuem ZE oder Reparaturen abrechenbar !!! In dieser Zeit nur Dokumentation !!!)
1x je Sitzung
Dokumentation der Erkrankung, der Regio + Materialangabe (z.B Ging aphtosa, 16-14, Albathyl / oder Taschenint. 26,27 - Dontisclon)
sk
1x je Sizung, Region angeben zur Doku
Beseitigung scharfer Zahnkanten ,
Beseitigung von Prothesendruckstellen (Decubitus-allerdings erst nach 3 Monaten nach Neuanfertigung von ZE oder Reparaturen abrechenbar, bis dahin nur Doku!!)
Entfernung von Prothesen oder KFO Klammern
Muldenschliff bei Michzahnkaries oder flächenhaftes Anätzen von Milchzahnkaries
Politur von alten Füllungen, d.h. die Füllung muss mindestens 6 Monate alt sein!!
Separation mit Finierstreifen
Einschleifen oder Korrektur der Höhe / Occlusion an alten Füllungen oder Kronen frühestens 3 Monate nach Legen der Füllung oder Eingliederung von ZE
Zuletzt geändertvor 5 Monaten