Welche Konsequenz droht einem Gläubiger, der aus einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil vollstreckt, wenn dieses in einer weiteren Instanz aufgehben oder geändert wird?
Der Schadensersatzanspruch nach § 717 II ZPO
Wieso muss jedes Urteil auch einen Ausspruch über die vorläufige Vollstreckbarkeit enthalten?
Weil jedes Urteil zumindest auch wegen der Kosten vollstreckbar ist.
Welche Arten der vorläufigen Vollstreckbarkeit gibt es?
Vorläufige SVollstreckbarkeit gegen Sicherheitsleistung, § 709 ff. ZPO
Vorläufige Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung mit Abwendungsbefugnis, §§ 708 Nr. 4-11, 711, 713 ZPO
Vorläufige Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung und ohne Abwendungsbefugnis, §§ 708 1-3 ZPO
Wie ist der Grundfall des Ausspruchs der Sicherheitsleistung? WIe ist deren Höhe zu titulieren?
Wann kann anders tituliert werden?
Grundsätzlich ist eine Sicherheitsleistung in entsprechender Höhe zu beziffern => 5.000 EUR.
Bei Zahlungsansprüchen kann auch ein relativer Betr<g des zu vollstreckenden BEtrages (idR 110 %) als Sicherheit tituliert weden
==> „Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar“
„Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 5.000 Euro vorläufig vollstreckbar“
Wann nur, ist im Rahmen der Vollstreckung eine Sicherheitsleistung zu leisten?
Entweder,
wenn das Urteil eben nur gegen Sicherheitsleitung für vorläufig vollstreckbar erklärt wird, § 709 ZPO
oder
wenn dem Schuldner eine Abwendungsbefugnis nach § 711 für gegen die Vollstreckung von Urteilen nach § 708 Nr. 4-11 ZPO zusteht.
An was ist zu denken, wenn aus einem vorläufig vollstreckbaren Titel vollstreckt wurde und im Nachgang (nächste Instanz) das Urteil entgegen dem vorläufig vollstreckbaren abgeändert wurde?
Dass dem Schuldner des ersten, für vorläufig vollstreckbar erklärten Urteil, ein Se-Asnpruch nach § 717 II zusteht.
Zuletzt geändertvor einem Monat