An was ist im Tenor eines Urteils im Urkundenprozess zu denken?
Was kann die Partei Unternehmen, wenn der Tenor diese Besonderheit nicht enthält?
Dass, wenn der Beklagte dem Anspruch widerspricht, die Vorbehaltung der Geltendmachung seiner Rechte im Nachverfahren ebenfalls tenoriert werden muss.
Urteilsberichtigung beantragen, § 599 II, 321 ZPO
Zuletzt geändertvor 5 Monaten