- Kindesmisshandlung:
o Handlung oder Unterlassung durch Eltern/Bezugspersonen, die zu physischer oder psychischer Schädigung des Kindes führen, Potential einer Schädigung haben oder Androhung einer Schädigung enthalten
- Körperliche Misshandlung:
- Emotionale Misshandlung:
o Gezielte Anwendung von körperlicher Gewalt gegen Kind, die zu körperlichen Verletzungen führt oder Potential dazu hat
o Absichtsvolles Elternverhalten das dem Kind vermittelt, wertlos, fehlerbehaftet, ungeliebt, unnütz zu sein mit potenziellem psychologischem oder emotionalem Schaden
- Sexueller Missbrauch
- Vernachlässigung
o Durchgeführte oder versuchte sexuelle Handlung mit oder ohne direkten Kontakt an/mit Kind
o Mangelnde Erfüllung grundlegender körperlicher, emotionaler, medizinsicher, bildungsbezogener Bedürfnisse des Kindes durch Eltern/Bezugspersonen und/oder mangelnde Gewährleistung der kindlichen Sicherheit durch unzureichende Beaufsichtigung oder fehlende Herausnahme aus gewalttätiger Umgebung
- Kindeswohl
Kindeswohlgefährdung
o Umfasst Wohlergehen und gesunde Entwicklung eines Kindes
- Kindeswohlgefährdung
o Gegenwärtige Gefahr, die bei weiterer Entwicklung mit ziemlicher Sicherheit erhebliche Schädigung voraussagt
Risikofaktoren
Schutzfaktoren
- Soziale Unterstützung
- … positive Beziehungen fördern
- … alternative Beziehungsangebote machen
- Auch auf Elternebene
Rückfallrisiko
- Wiederholte Gewalt und Vernachlässigung in der Familie
- Hoher familiärer Stress
- Gravierende Einschränkungen der elterlichen Kompetenz
- Psychische Beeinträchtigung Eltern
- Verzerrte Sich auf aktuellen Gefährdungsvorfall
Folgen
- Folgen von Vernachlässigung/Misshandlung unspezifisch
- 40-80% entwickeln psychische Störungen
- Gravierende Bindungsprobleme und -störungen
- Kognitive Entwicklung und Schulerfolg
- Körperliche Entwicklung
o Kurzfristig: Verletzungen und Unterlassungen (Gedeihstörungen, Mangelernährung)
o Mittel- bis Langfristig: anhaltende Gesundheitsprobleme (Autoimmunerkrankungen, Dysregulation des hormonellen Stresssystems…)
o Ähnliche Risiken bei indirekter Gewalterfahrung
o 20-50% überstehen auch schwere Misshandlungen weitgehend ohne klinisch relevantes Folgen
o Transgenerationale Weitergabe
Rechtlicher Rahmen
- Strafrechtlicher Kinderschutz: Strafgesetzbuch zu Misshandlung und Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen
- Zivilrechtlicher Kinderschutz: Sozialgesetzbuch 8. Buch (SGB VIII), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundeskinderschutzgesetz
- Gefährdung des Kindeswohls ist Eingriffsschwelle und Legitimation für staatliche Schutzmaßnahmen
- Strenge Verhältnismäßigkeitsprüfung
- Trennung von Familie nur dann, wenn andere Maßnahmen zur Gefahrenabwehr nicht ausreichen
- Berechtigung bzw. Verpflichtung des Jugendamtes zur Inobhutnahme (dringende Gefahr, Wunsch von Kind/Jugendlichem, unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge) zur Sicherstellung von Schutz
Zuletzt geändertvor 4 Monaten