Sachmangelgewährleistung
I. Anspruch entstanden
1. Wirksamer Kaufvertrag
2. Sachmangel § 434 BGB
3. Bei Gefahrübergang § 446 S.1 BGB
4. Kein Auschluss der Gewährleistung
5. Kein Ausschluss des Anspruchs
II. Anspruch erloschen
III. Anspruch durchsetzbar
Rechte des Käufers bei Mängeln
§ 437
Nr. 1 - Nacherfüllung
Nr. 2 - Rücktritt & Minderung
Nr. 3 - Schadens- und Aufwendungsersatz
Sachmangel
§ 434 BGB
I. § 434 I norminiert, dass die Kaufsache sachmangelfrei ist, wenn sie den subjektiven (1.), objektiven (2.) und Montageanforderungen (3.) genügt.
(Alles weitere ist im Paragraph nachzulesen und selbsterklärend)
Zuletzt geändertvor 3 Monaten