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Wonach wird bei der Zuständigkeiten von Finanzbehörden unterschieden?
Nach der :
Sachlichen Zuständigkeit und
der örtlichen Zuständigkeit
Was ist die sachliche Zuständigkeit?
Die sachliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Gesetz über die Finanzverwaltung nach § 16 AO. Sie betrifft den einer Behörde dem Gegenstand und der Art nach zugewiesenen Aufgabenbereich (A 16.1 AEAO).
Finanzverwaltungsgesetz
Was ist die Örtliche Zuständigkeit?
Die örtliche Zuständigkeit grenzt den Aufgabenbereich der Finanzämter räumlich ab. Dadurch ist jedem Finanzamt ein eigener Amtsbezirk zugewiesen, in dem es die anfallenden Aufgaben zu erfüllen hat.
Wonach richtet sich die örtliche Zuständigkeit?
Die örtliche Zuständigkeit der Finanzbehörden richtet sich nach den §§ 17 ff. AO.
Was passiert bei Verstoß der örtlichen Zuständigkeit?
. Heilbar gem. § 126; eventuell sogar unerheblich § 127 AO
Wer ist für die gesonderten Feststellungen nach § 180 AO örtlichen zuständig bei
Betrieben der Land- und Forstwirtschaft,
bei Grundstücken,
Betriebsgrundstücken und
Mineralgewinnungsrechten
?
Das Lagefinanzamt ((Betriebsfinanzamt gem. § 18 Abs. 1 Nr. 1 AO)
Wer ist für die gesonderten Feststellungen nach § 180 AO örtlichen zuständig bei gewrblichen Betrieben mit GF im Inland?
das Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung befindet (Betriebsfinanzamt gem. § 18 Abs. 1 Nr. 2 AO)
Wer ist für die gesonderten Feststellungen nach § 180 AO örtlichen zuständig bei Einkünften aus selbständiger Arbeit?
das Finanzamt, von dessen Bezirk aus die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt wird. (Tätigkeitsfinanzamt § 18 Abs. 1 Nr. 3 AO)
Wer ist für die gesonderten Feststellungen nach § 180 AO örtlichen zuständig bei einer Beteiligung mehrerer Personen an Einkünften,
die keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder
aus selbständiger Arbeit sind und
die nach § 180 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2a AO gesondert festgestellt werden?
Erfasst wid hier die gesonderte Feststelug von Einkünften aus § 20, 21 und 22 bei mehreren Beteiligten.
-> das Finanzamt zuständig, von dessen Bezirk die Verwaltung dieser Einkünfte ausgeht. § 18 Abs. 1 Nr. 4a (Verwaltungsfinanzamt)
Welches FA ist für die Besteuerung natürlicher Personen nach dem Einkommen zuständig?
das Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Steuerpflichtige
seinen Wohnsitz oder
seinen gewöhnlichen Aufenthalt (in Ermangelung eines Wohnsitzes) hat.
§ 19 Abs. 1 S. 1 EStG (Wohnsitz-FA)
Welches FA ist für die Besteuerung natürlicher Personen nach dem Einkommen zuständig, wenn weder WS noch gA vorliegen?
Liegen die Voraussetzungen nach § 19 Abs. 1 AO nicht vor, so ist das Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk sich
das Vermögen des Steuerpflichtigen befindet
Hat der Stpf. kein Vermögen, so ist das FA zuständig, in dessen Bezirk die Tätigkeit im Geltungsbereich des Gesetzes vorwiegend
ausgeübt wird oder
verwertet wird oder
verwertet worden ist.
§ 19 Abs. 2 S. 1 + S. 2 AO
Welches FA ist für die Besteuerung natürlicher Personen nach dem Einkommen zuständig, wenn zum Bereich der Wohnsitzgemeinde mehrere FA gehören und der Stpf. mit Einkünften aus § 13, 15 oder § 18 EStG diese Tätigkeit innerhalb der Wohnsitzgemeinde, aber im Bezirk eines anderen FA als dem des Wohnsitz-FA ausübt?
§ 19 Abs. 3 AO: so ist abweichend von dem Wohnsitzfinanzamt jenes Finanzamt zuständig, wenn es nach § 18 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 3 AO für eine gesonderte Feststellung dieser Einkünfte zuständig wäre.
Wer ist für die Besteuerung von Körperschaften, Vermögensvereinigungen nach den Einkommen und Vermögen zuständig?
Das Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung befindet. § 20 AO
sonst da wo Sitz
sonst da wo Vermögen sich befindet
Welches FA ist für die Umsatzsteuer zuständig?
Das FA, von dennen Bezirk aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt § 21 AO
Welches FA ist für die Festsetzung und Zerlegung der Steuermessbeträge bei der Grundsteuer zuständig?
Lagefinanzamt § 22
Welches FA ist für die Festsetzung und Zerlegung der Steuermessbeträge bei der Gewerbesteuer zuständig?
Das Betriebsfinanzamt § 22
Welches FA ist zuständig bei mehrfacher örtlicher Zuständigkeit?
§ 26 AO: die Behörde, die zuerst mit der Sache befasst war. Abweichend hiervon können sich die Behörden auch auf eine andere zuständige Behörde einigen oder die Aufsichsbehörde entscheidet, dass eine andere Behörde zuständig ist.
Wo wird der Zuständigkeitswechsel geregelt? Wann wechselt die Zuständigkeit?
§ 26 EStG:
Zuständigkeitswechsel tritt in den Zeitpunkt ein, in dem eine der beiden Finanzbehörden hiervon erfährt
bisheriges FA kann ein Verwaltungsverfahren fortführung, wenn dies unter Wahrung der Interessen der Beteiligten zur Vereinfachung führt
Was passiert bei Rechtsfolgen gegen die Zuständigkeitsvorschriften?
Verwaltungsakt ist nicht nichtig, weil die Vorschrifen über die örtliche Zuständigkeit nicht eingehalten worden sind (§ 125 Abs. 3 Nr. 1 AO)
bei gebundenen VA: Einspruch gegen gebundenen VA (bspw. Steuerbescheid mit zutreffender Steuer) nicht zulässig, da verfahrensökonomischen Gründen (da Aufgebung und neuerlassung unnötig)
bei ungebundenen VA (bspw. Ablehung Stundung durch nicht örtlich zuständiges FA) kann der Stpf. Einspruch erheben, da das zuständige FA vllt. für ihn ein günstigeren VA im Rahmen des Ermessens entschieden hätte.
Zuletzt geändertvor 5 Monaten