Wo ist das Steuergeheimnis geregelt?
§ 30 AO
Welche Personen sind verpflichtet das Steuergeheimnis zu bewahren?
Amtsträger
Welche Informationen werden durch das Steuergeheimnis geschützt?
§ 30 Abs. 2 Nr. 1 personenbezogene Daten die einem Amtsträger
a) in einem Verwaltungsverfahren oder gerichtlichen Verfahren in Steuersachen
b) Strafverfahren wegen einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit
c) etc.
Wann liegt ein Verstoß gegen das Steuergeheimnis vor?
Wenn ein Amtsträger die ihm bekannt gewordenen personenbezogenen Daten eines anderen, die ihm in § 30 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 a bis c) gewordenen Fällen unbefugt offenbart oder verwertet
Wann kann die Offenbarung oder Verwertung geschützter Daten zulässig sein?
§ 30 Abs. 4 AO:
1) Durchführung ens Verfahrens iSd Abs. 2 Nr. 1 Buchst a und b)
1a-d
3) die betroffene Person zustimmt
4) sie der Durchführung eines Strafverfahrens wegen einer Tat dient
5) wenn zwingendes öffentliches Interesse besteht
Was sind Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis?
§ 37 AO: Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis sind
der Steueranspruch,
der Steuervergütungsanspruch,
der Haftungsanspruch,
der Anspruch auf eine steuerliche Nebenleistung,
der Erstattungsanspruch sowie
die in Einzelsteuergesetzen geregelten Steuererstattungsansprüche.
Wann entstehen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis?
§ 38 AO i.V.m. Einzelsteuergesetzen:
Die Ansprüche nach § 37 AO aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.
Hier müssen wir natürlich auf die Einzelsteuergesetze eingehen.
Wann erlischen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis?
§ 47 AO:
Zahlung
Aufrechnung
Erlass
Festsetzungsverjährung
Zahlungsverjährung
Was bedeutet Haftung?
Haftung bedeutet, dass man für eine fremde Schuld mit dem eigenen Vermögen einstehen muss. Es ist also nicht nur möglich, dass sich das Finanzamt am Steuerpflichtigen befriedigt, es kann sich vielmehr auch oder stattdessen an den Haftungsschuldner halten. Beide sind Gesamtschuldner nach § 44 AO.
Welche Haftungstatbestände sind in Steuerrecht bekannt?
Haftung des Vertreters
Haftung des Betriebsübernehmers und
Haftung des Arbeitgebers
Welche 4 W-Fragen sind für die Haftungsfragen zu stellen?
Wer? (Haftungsschuldner)
Weshalb (Konkreter Haftungstatbestand)
Wofür (Umfang der fremden Steuerschulden, für die gehaftet wird)
Womit (Mit welchem Vermögen wird gehaftet)?
Welche Personen und Personengruppen sind Beteiligte am Steuerverfahren?
§ 78 AO:
Antragsteller und Antragsgegner,
diejenigen, an die die Finanzbehörde den Verwaltungsakt richten will oder gerichtet hat,
diejenigen, mit denen die Finanzbehörde einen öffentlich-rechtlichen Vertrag schließen will oder geschlossen hat.
Wo wid die Handlungsfähig in der AO geregelt und welche Personen sind danach Handlungsfähig?
§ 79 AO:
Abs. 1 Nr. 1 AO: Natürliche Personen, die nach BGB geschäftsfähig sind
Abs. 1 Nr. 2 AO: Natürliche Personen, soweit sie partiell geschäftsfähig sind wenn:
§ 112 BGB: Betrieb eines Erwerbsgeschäfts durch Minderjährige mit Ermächtigug der gesetzlichen Vertreter
§ 113 BGB: Eingehung eines Dienst- oedr Arbeitsverhältnisses mit Ermchtigung der gesetzlichen Vertreter
Abs. 1 Nr. 3 AO: jur. Pers. durch ihre gesetzlichen Vertreter
Abs. 1 Nr. 4 AO: Behörden durch Ihre Leiter, deren Vertreter oder Beauftragte
Was steht in den §§ 112 und 113 BGB?
§ 112 BGB: gesetzlicher Vertreter kann einen Minderjährigen Mitgenehmigung des Familiengerichts dazu ermächigen, selbstständig ein Ewerbsgeschäft zu betreiben; er ist dann für alle Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, die das Erwerbsgeschäft mi sich bringt
§ 113 BGB: beschränkt Geschäftsfähige können mit Ermächtigung ihrer gesetzlichen Verreter ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis eingehen, solche Rechtsgeschäfte eigensändig abwickeln, die mit der Eingehung, Aufhebung oder Erfüllung in Verbindung stehen.
Wer ist der Bevollmächtige?
§ 80 AO: Ein gewillkürter Vertreter z.B. Steuerberater
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