Wo wird der Verspätungszuschlag geregelt?
§ 152 AO
Welchen Zweck hat der Verspätungszuschlag?
Die Steuerpflichtigen zur pünktlichen Abgabe ihrer StE und Steueranmeldung anzuhalten.
Wann wird ein Verspätungszuschlag zwingend festgesetzt?
§ 152 Abs. 2 AO:
wenn eine Steuererklärung, die sich auf ein Kalenderjahr oder auf einen gesetzlich bestimmten Zeitpunkt bezieht:
nicht binnen 14 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahrs oder nicht binnen 14 Monaten nach dem Besteuerungszeitpunkt,
in den Fällen des § 149 Absatz 2 Satz 2 AO nicht binnen 19 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahrs oder nicht binnen 19 Monaten nach dem Besteuerungszeitpunkt oder
in den Fällen des § 149 Absatz 4 AO nicht bis zu dem in der Anordnung bestimmten Zeitpunkt
abgegeben wurde.
Welche Ausnahmen gibt es von der zwingenden Festsetzung des Verspätungszuschlags?
Ausnahmen zum § 152 Abs. 2 AO sind in § 152 Abs. 3 AO genannt und hier noch einmal aufgenommen:
wenn die Finanzbehörde die Frist für die Abgabe der Steuererklärung nach § 109 AO verlängert hat oder diese Frist rückwirkend verlängert,
wenn die Steuer auf null Euro oder auf einen negativen Betrag festgesetzt wird,
wenn die festgesetzte Steuer die Summe der festgesetzten Vorauszahlungen und der anzurechnenden Steuerabzugsbeträge nicht übersteigt oder
bei jährlich abzugebenden Lohnsteueranmeldungen.
Wie hoch ist der Verspätungszuschlag?
§ 152 Abs. 5 AO: Der VZ beträgt für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung 0,25 % der festgesetzten Steuer, mindestens jedoch zehn Euro.
Wie hoch ist der Verspätungszuschlag bei Erklärung von Besteuerungsgrundlagen, GewSt-Messbeträgen und Zerlegungserklärungen:
§ 152 Abs. 6 AO: 25 EUR x angefangene Monate der Verspätung
Wie hoch ist der Verspätungszuschlag bei F-Erklärungen?
§ 152 Abs. 7 AO:
0,0625% der positiven Summe der festgestellten Einkünfte, mindestens 25 EUR x angefangene Monate der Verspätung
Was ist der Sinn und Zweck des Zwangsgeldes?
Zwangsgelder dienen als Druckmittel, wenn steuerliche Pflichten nicht erfüllt werden, wenn also zum Beispiel das Finanzamt den Steuerpflichtigen um Auskunft bittet und dieses Auskunftsersuchen nicht beantwortet wird
Wo werden Zwangsgelder geregelt?
§§ 328 ff AO (im Vollstreckungsrecht)
Was ist die Voraussetzung für das Zwangsgeld?
Liegt ein wirksamer VA vor, der auf die Vornahme einer Handlung, Duldung oder Unterlassung gerichtet ist?
Ist der Verwaltungsakt mit Zwangsmitteln erzwingbar? Ist er vollstreckbar?
Wurde zur Erfüllung der Verpflichtungmuss eine angemessene Frist gewährt?
Liegt eine wirksame Androhung vor? (Schriftlich + Mitteilung konkrete Höhe des Zwangsgeldes)
Für jede Androhung muss eine gesonderte Androhung erfolgen
Wie hoch darf das Zwangsgeld sein?
Nach § 328 Abs. 2 Satz 2 AO muss das Zwangsmittel allerdings in einem angemessenen Verhältnis zum Zweck stehen. Die Höhe des einzelnen Zwangsgeldes ist nach § 329 AO auf 25.000 € begrenzt.
Was passiert wenn der Stpf. der Verpflichtung (vorher wurde Zwangsgeld festgesetzt) nachkommt?
a) bevor er das Zwangsgeld zahlt -> Vollzug des Zwangsgeldes wird gem. § 335 AO eingestellt
b) nachdem er das Zwangsgeld zahlt -> Erstattung kommt trotz der erfüllten Verpflichtung nicht in Betracht
Zuletzt geändertvor 5 Monaten