Zweck des GWB
Transparente Vergabe von Aufträgen
Wettbewerbsbasierte Preisermittlung
Optimales Preisleistungsverhältnis
§97 Grundsätze der Vergabe (1)
Öffentliche Aufträge im Wettbewerb
Transparente Verfahren
Wahrung von Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit
§97 Grundsätze der Vergabe (2)
Gleichbehandlung der Teilnehmenden
Ausnahme: ausdrückliche gesetzliche Ungleichbehandlung
§97 Grundsätze der Vergabe (3)
Berücksichtigung von Qualität, Innovation
Soziale und umweltbezogene Aspekte
§97 Grundsätze der Vergabe (4)
Berücksichtigung mittelständischer Interessen
Aufteilung in Teillose und Fachlose
Zusammenvergabe bei wirtschaftlichen/technischen Gründen
Verpflichtung von Subunternehmern zur Einhaltung der Vergabegrundsätze
§97 Grundsätze der Vergabe (5)
Nutzung elektronischer Mittel für Datenübertragung und -speicherung
§97 Grundsätze der Vergabe (6)
Anspruch auf Einhaltung der Vergabebestimmungen für Unternehmen
Schwellenwerte gemäß GWB §106
EU-weite Ausschreibungspflicht ab bestimmten Schwellenwerten:
Bauleistungen: 5.350.000€ (seit 01.01.2020)
Liefer- und Dienstleistungen: 214.000€
Unterhalb der Schwellenwerte: traditionelle Vergabearten
Zuletzt geändertvor 3 Monaten