Wie erfolgt grundsätzlich die Gesamtstrafenbildung?
Die Gesamtstrafenbildung erfolgt durch Erhöhung der verwirkten höchsten Strafe, § 54 I 2 StGB.
Was gilt für für die Gesamtstrafenbildung, wenn mehrere zeitige Freiheitsstrafen oder mehrere Geldstrafen verwirkt werden?
Es muss eine Gesamtstrafe gebildet werden, § 53 StGB.
Was gilt für die Gesamtstrafenbildung, wenn die Freiheitsstrafe mit einer selbständigen Geldstrafe zusammentrifft?
Dann kann eine Gesamtstrafe gesondert verhängt werden, § 53 II StGB.
Erkläre den Begriff "Einsatzstrafe"!
Das ist die verwirkte höchste Strafe, die bei der Gesamtstrafenbildung zugrunde gelegt wird, wenn Freiheitsstrafe und selbständige Geldstrafe zusammentreffen.
In welchen Einheiten wird die Freiheitsstrafe bemessen?
- Bei Freiheitsstrafe unter einem Jahr: In Wochen
- Bei Freiheitsstrafe über einem Jahr: In Monaten
Welcher "Umrechnungskurs" gilt bei der Umwandlung einer Geldstrafe in eine Freiheitsstrafe im Rahmen der Gesamtstrafenbildung?
1 Tagessatz = 1 Tag Freiheitsstrafe, § 54 III StGB.
Worauf ist bei der Addition der Freiheitsstrafe und der in Freiheitsstrafe "umgewandelten" Geldstrafe zu achten?
Das die Gesamtstrafe nicht die Summe der Einzelstrafen erreichen darf, § 54 II 1 StGB, also mindestens eine Einheit abzuziehen ist.
Welche Grundsätze gelten bei der Festlegung der Gesamtfreiheitsstrafe innerhalb der möglichen Mindeststrafe und der möglichen Höchststrafe?
Es werden die Umstände des Täters und die einzelnen Straftaten zusammenfassend gewürdigt (i.d.R. die Mitte), § 54 I 3 StGB.
Was sind die Voraussetzungen für die nachträglice Gesamtstrafenbildung gem. § 55 StGB?
- Die jetzt abzuurteilende Tat muss vor der früheren Verurteilung begangen worden sein.
- Die frühere Verurteilung muss jetzt rechtskräftig sein.
- Die frühere Strafe darf noch nicht vollständig erledigt sein.
Wie ist zu verfahren, wenn eine Gesamtstrafe gebildet werden soll, das rechtskräftige Urteil aber bereits unter Bildung einer Gesamtstrafe zustande gekommen ist?
Die frühere Gesamtstrafe ist aufzulösen und die neue Gesamtstrafe nach den allgemeinen Grundsätzen zu bilden.
In welcher Konstellation der Gesamtstrafenbildung kommt es zu einem "Härteausgleich"? Warum?
In der Konstellation, dass es, nachdem der Betroffene die Geldstrafe schon gezahlt hat, zu einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung kommt. Arg.: Derjenige, der gezahlt hat, darf nicht schlechter gestellt werden als derjenige, der noch nicht gezahlt hat.
Zuletzt geändertvor 5 Monaten