Welche Punkte prüft man in der Zulässigkeit einer Vollstreckungsabwehrklage gem. § 767 ZPO?
I. Statthaftigkeit
II. Zuständigkeit
III. Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen
Wann ist die Vollstreckungsabwehrklage gem. § 767 ZPO statthaft?
Wenn der Kläger materielle Einwendungen gegen den titulierten Anspruch geltend macht.
Welches Gericht ist für die Vollstreckungsabwehrklage zuständig?
Das Prozessgericht des ersten Rechtszuges.
Wann ist der Kläger bei der Vollstreckungsabwehrklage rechtsschutzbedürftig?
Wenn die Zwangsvollstreckung begonnen hat und noch nicht beendet ist.
Wann ist die Vollstreckungsabwehrklage gem. § 767 ZPO begründet?
Wenn dem Kläger materielle Einwendungen zustehen, die nicht präkludiert sind.
In welchen Fällen ist die Präklusion gem. § 767 II ZPO problematisch?
Bei Gestaltungsrechten.
Was ist die Folge einer erfolgreichen Vollstreckungsabwehrklage?
Die gerichtliche Entscheidung begründet ein Vollstreckungshindernis, § 775 Nr. 1 ZPO.
Welche Ansichten werden zu dem Problem vertreten, auf welchen Zeitpunkt bei der Geltendmachung von Gestaltungsrechten im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO abzustellen ist?
- aA (Rspr.): Gestaltungslage
- aA (hL): Gestaltungserklärung
Wie argumentiert die Rechtsprechung, die bei den Gestaltungsrechten im Rahmen des § 767 ZPO auf die Gestaltungslage abstellt?
- Wortlaut ("Gründe, auf denen sie beruhen")
- Schutz des Gläubigers
Welches Argument führt die herrschende Literatur an, die bei den Gestaltungsrechten im Rahmen des § 767 ZPO auf die Gestaltungserklärung abstellt?
Schutz des Schuldners.
Zuletzt geändertvor 5 Monaten