Wie sollte man grundlegend einmal vorgehen bei einer Abschlussverüfugungsklausur ?
Aufteilung des Sachverhalts in prozessuale Taten (Tatkomplexe) + anschließend Aufteilung in Tateinheiten und Tatmehrheiten
Welche Personenkonstellationen liegen vor? Mittäterschaft etc
Gibt es Verfahrensvss. oder Verfahrenshindernisse ?
Prüfung der materielln Strafbarkeit nach dem StGB
Ist der jewielige Sachvderhlt komplett oder zumindest teilweise nachweisbar ? —> Beweisverwertungsverbote ?
Was ist immer zu prüfen, wenn es um die Strafbarkeit geht ?
materiell rechtl. Strafbar?
Verfolgbar ? Verfahrenshindernis, oder Verfahrensvss (Strafantrag etc)
Nachweisbar ? Verwertungsverbot etc ?
Wann Anklage und wann Einstellung und wann Vermerk ?
Innerhalb einer Prozessuaeln Tat kann man NICHT gleichzeitig Anklagen und EInstellen, entweder oder, der Rest kommt in den Vermerk !
Wenn voraussichtlich verurteilt wird —> Anklage
Wenn voraussichtlihc nicht verurteilt wird —> EInstellung
Welche Relevanz hat das Hilfsgutachten in einer Abschlussverfüunggsklausur ?
Eine enorm hohe, Grund:
rechtliche Ausführungen sind meist nicht in der Anklage oder EInstellung selbst umfangreich darzulegen, sondern nur knapp und nur in Besonderheiten auszuführen —> der Rest allles in HiGU !
deswegen nur die wirklich strittigen Punkte in das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen (falls nicht erlassen)
Was gehört ins HiGU und was ins WE oder den Vermerk ?
IN WE kommen nur die besonders strittigen und relevanten Ausfühurngen zu rechtlihcen oder Beweiswürdigungspunkten —-> eds geht hier also gerade nicht um die normale Subsumtion unter den Tatbestand, sondern besonders präsente und strittige Probleme ! —> der Rest HiGU
falls WE erlassen ist muss sowieso alles ins HiGU
In den Vermerk kommen die wesentlichen Punkte warum etwas nicht angeklagte werden kann —> aber nur dieser konkrete Punkt, beispieslwesie dass ein Strafantrag fehlt etc
alle rechtlichen denkbaren Probleme können im higu angeprüft werden
Nur wann darf man Einstellen ?
Wenn in dem Tatkomplex KEINERLEI strafbare Delikte sind —> man muss als umfassend erörtern dass wirklich keine Strafbarkeit vorliegt, dies muss dann auch in der Einstellungsverfügun niedergelegt werden
Zuletzt geändertvor 3 Monaten