Wie ist eine Berufungsklausur aus Anwaltssicht (Berufungskläger) aufzubauen ?
Berufungseinlegung und Berufungsbegründung sind zwei verschiede Dinge sind aber in der KLausur in einem Schriftsatz zu verbiunden !
Wo prüft man in der Klausur die Zulässigkeit der Berufung
Die Zuläassigkeit ist nur dann im Schirftsatz an das Gericht zu pürfen, soweit es problemtaisch ist. Ansonsten muss es in das Mandantenschreiben oder in das Hilfsgutachten
Wie baut man eine Berufungsbegründung auf ?
NICHT nach Tatsachen und Rechtssachen getrennt
sondern einzelne Rügen darstellen !
Jeweils die Rüge nennen (obersatz)
Sie darstellen und rechtlihc begründen + darlegen wieso das Urteil nun darauf beruht, bzw, eine andere Entschiedung rechtfertigt + bei neuen Tatsachen Beweisantritt nicht vergessen !
Wichtig immer in Anwaltschriftsätzen: Anwaltsvollmacht vorlegen im Schriftsatz —> so ist man abgesichert auch in hinblick auf 174 BGB
Welche Anträge sind regelmäßig aus Anwaltssicht eines berufungsklägers zu stellebn =
Urteil XXX wird aufgehoben
Die Klage wird abgewiesen
Der Klger hat die Koten beider Rechtszüge zu tragen
(nicht immer aber denkbar:) Die Zwangsvollstreckung aus dem urteil desLG XXXXX wird ggf. gegen Sicherheitsleistung einstweiligen eingestellt (folgt aus, 719, 707)
Zuletzt geändertvor 3 Monaten