Öffentliche Sicherheit
unter der öffentlichen Sicherheit versteht man den Schutz der Allgemeinheit oder des Einzelnen vor Schäden die:
dem Bestand und der Funktionsfähigkeit des Staates
den Individual- oder Universalrechtsgütern
dem Schutz der gesamten Rechtsordnung
drohen
Öffentliche Ordnung
unter der Öffentlichen Ordnung versteht man ungeschriebene wandelbare Normen, für das Verhalten des Einzelnen in der Öffentlichkeit, die ein geordnetes Gemeinschaftsleben gewährleisten
Konkrete Gefahr
eine im Einzelfall bestehende Gefahr, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit und in überschaubarer Zeit zu einem Schadenseintritt für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Aufgabenbereich der Bundespolizei führt
Gegenwärtige Gefahr
eine Gefahr, bei der ein Schadenseintritt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit und unmittelbar bevorsteht oder bereits vorliegt
Abstrackte Gefahr
nach allgemeiner Lebenserfahrung ist der Eintritt eines Schadens zwar möglich, er steht jedoch im Einzelfall noch nicht bevor (generelle Möglichkeit, dass der Schaden eintritt)
Erhebliche Gefahr
eine Gefahr für ein bedeutsames Rechtsgut, wie Leben, Gesundheit, Freiheit, wesentliche Vermögenswerte oder der Bestand des Staates
Verhältnismäßigkeit
Geeignet
Geeignet ist die Maßnahme dann, wenn diese objektiv-zwecktauglich ist, das polizeiliche Ziel zu erreichen.
Erforderlich
Erforderlich ist die Maßnahme, wenn von mehreren geeigneten Maßnahmen diejenige getroffen wird, die den Einzelnen oder die Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigt.
Angemessen
Angemessen ist die Maßnahme, wenn die Folge einer polizeilichen Maßnahme in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Zweck steht
Freiheitsbeschränkung
wenn jemand durch die öffentliche Gewalt gegen seinen Willen daran gehindert wird, vorübergehend einen Ort aufzusuchen oder sich dort aufzuhalten, der ihm an sich zugänglich ist
Freiheitsentziehung
wenn die tatsächliche und rechtlich an sich gegebene körperliche Bewegungsfreiheit nach jeder Richtung hin aufgehoben wird
Tatsachen
Gesicherte Erkenntnisse und objektiv begründete Annahmen, dass ein bestimmter Sachverhalt tatsächlich existiert oder mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist
Zuletzt geändertvor 4 Monaten