Wo ist die “zwei-Stufen-Theorie” anzusprchen?
Bei der Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs
=> Frage, ob es sich um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit handelt, wenn die Benutzung einer öffentlichen Einrichtung reglementiert wird.
=> (+), wenn es um das “Ob” der Zuslassung geht.
Wann muss (ausnahmsweise) der Kläger bei einer Konkurrentenklage auch noch den VA anfechten, der seinen Konkurrenten begünstigt?
Dann, wenn der Kläger den VA kennt.
=> Dann der Fall, wenn der VA dem Kläger bekanntgegeben wurde oder aber es nur diesen einen Konkurrenten gibt.
Wie lautet der Obersatz für eine Verpflichtungsklage?
“Die Verpflichtungsklage ist begründet, soweit die Ablehnung des Verwaltungsaktes rechtswidirg ist der Kläger hierdurch in seinen Rechten verletzt ist und die Sache spruchreif ist, § 113 V 1 VwGO. Das ist der Fall, soweit der behauptete Anspruch tatsächlich besteht.”
Was ist der maßgebliche Entscheidungszeitpunkt für das Gericht?
Die letzt mündliche Verhandlung.
Ratio: Wieso sollte das Gericht einen Anspruch ablehnen, der mittlerweile besteht?
Wie hat das Gericht zu entscheiden, wenn die Norm, aus der sich für den Kläger der Anspruch ergeben soll, ein Ermessen der Behörde vorsieht?
Das Gericht kann dem Kläger den Anspruch auf den Erlass des VA nur dann zusprechen, wenn es sich um einen “gebundenen Anspruch” handelt. Dass ist nur dann der Fall, wenn die Sache spruchreif ist. Die Sache ist spruchreif, wenn das Ermessen der Behörde auf Null reduziert gewesen ist.
=> Ein Anspruch besteht nur, wenn das Ermessen der Behörde auf null reduziert gewesen ist (i.e. die Sache spruchreif ist).
Wenn ein Ermessen der Behörde bestand, dann ergeht ein Bescheidungsurteil, § 113 V 2 VwGO.
Was ist bei der Prüfung einer Verpflichtungsklage nach der Prüfung der materiellen Anspruchsvoraussetzungen noch zu Prüfen?
Ob die Sache spruchreif ist.
=> Nur wenn sie das ist kann das Gericht eine finale entscheidung treffen.
=> Spruchreife ist in der Regel nur dann gegeben, wenn das Ermessen der Behörde auf Null reduziert worden ist.
Wann hat die Verpflichtungsklage ausnahmsweise auch mal eine Klagefrist?
Dann, wenn es sich um eine Versagensgegenklage handelt, § 74 II VwGO.
Zuletzt geändertvor einem Monat