Was ist ein “Rechtsverhältnis” im Sinne der FK?
“Die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund öff-rechtl. Normen ergebenden Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten”
Welche Interessen beadrf es für die Annahme eines “Feststellungsinteresses”?
“Jedes schutzwürdige Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeler Art”
Warum sieht die Rechtsprechung die Feststellungsklage nicht gegenüber der Leistungsklage als subsidiär an?
Weil es dabei vornehmlich darum geht, dass die §§ 68 ff. VwGO nicht unterlaufen werden sollen. Bei der Leistungsklage gelten diese aber ohnehin nicht.
Außerdem kann ein Feststellungurteil zwar nicht vollstreckt werden, aber Hoheitsträger werden sich wegen der Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz auch an ein solches Urteil halten, Art. 20 III GG (“Ehrenmanntheorie”)
Wie lautet der Obersatz für eine Feststellungsklage?
Die Klage ist begründet, soweit das Behauptete Rechtsverhältnis besteht bzw. nicht besteht.
Was ist eine Normenerlassklage? Wann ist sie statthaft?
Auf welche Rechtsgrundlage stützt sie sich?
Auf welche Rechtsgrundlage stützt sie sich grade nicht?
Von welcher Klageart kann sie in der Regel abzurengen sein?
Die Normenerlassklage klagt den Anspruch des Bürgers auf Erlass einer untergesetzlichen Norm (Verordnung, Satzung, etc.) ein. Sie ist statthaft, wenn der Bürger meint, dass er einen Anspruch auf einen solchen Erlass zu haben.
Art. 19 IV GG
§ 47 VwGO
Von der Leistungsklage. Diese ist, eigentlich genau so zulässig. Aber es entspricht eher dem Gewaltenteilungsverständnis der Verfassung, dass die Gerichte Feststellen, dass eine solche Norm zu erlassen wäre als dass der Verwaötung aufgegeben wird eine solche zu erlassen => Geringerer Eingriff in die Verwaltungsautonomie.
Zuletzt geändertvor einem Monat