Wann kann das Rechtschutzbedürfnis für einen solchen Antrag entfallen?
Dann, wenn kein Antrag bei der Behörde gestellt wurde.
Wie lautet der Obersatz für einen Antrag nach § 123 VwGO?
Der Antrag ist begründet, soweit der Ast. einen Anordnunganspruch und einen Anordnungsgrund glaugbhaft machen kann, § 123 III VwGO iVm §§ 920 II, 294 ZPO
Wann ist eine Vorwegnahme der Hauptsache gegeben?
Wann ist sie ausnahmsweise zulässig?
Dann, wenn das Gericht im Rahmen des einstweilgen Rechtschutzes das gewährt, was auch Gegenstand des Hauptsacheverfahrens wäre.
Dann, wenn dem Ast. unzumitbare Nachteile drohen
Was sind gängige Fälle, in denen Ein Antrag nach § 123 VwGO gestellt wird?
Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit
Zulässigkeit von sog. Einheimischenmodellen
Begehren einer Partei auf Überlassung einer öffentlichen Einrichtung zur Durchführung eines Parteitages
Zugangsanspruch eines Schaustellers zu einem Volksfest
Antrag einer Bürgerinitiative auf Verpflichtung des Gemeinderats, sich in einer bestimmten Sitzung mit einem Einwohnerantrag zu befassen
Rechtsschutz eines Nachbarn gegen Lärmeinwirkungen von einer Freizeitfläche
Antrag des Nachbarn auf sofortiges Einschreiten der Bauaufsicht gegen den Bauherrn.
Kann es einen Antrag nach § 123 VwGO auf vorläufige Feststellung geben?
Ja.
Das leitet sich aus dem Gebot effektiven Rechtschutzes ab, Art. 19 IV GG.
Was ist das zuständige Gericht für einen Antrag nach § 123 I VwGO?
Das der Hauptsache, § 123 II VwGO
Wann ist pauschal ein Anordnungsgrund gegeben?
Dann, wenn ein Verweis auf das Hauptsacheverfahren unzumutbar ist.
Wann kommt es ausnahmeweise nicht auf einen Anordnungsgrund an?
Dann, wenn schwerwiegende Grundrechtseinschnitte in Rede stehen. Dann wird das Vorliegen eines Anordnungsgrundes duruch die Schwere des EIngriffs indiziert.
Was ist in der Begründetheit eines solchen Antrages zu prüfen?
On die Hauptsache Aussicht auf Erfolg hätte.
=>
An welche Besonderheit ist bei einem beamtenrechtlichen Stellenbesetzungsverfahren zu denken?
Dass der Antrag in der Regel dann schon begründet ist, wenn nicht ausgeschlossen werdne kann, dass die Entscheidung zur Beförderung eines Konkurrenten rechtswidrig ist.
Was sind die Prüfungspunkte der Begründetheit eines Antrags nach § 123 I VwGO?
Regelungs- oder Sicherungsanordnung
Anordnunganspruch
=> Richtet sich nach den Erfolgsaussichten in der Hauptsache
Anordnungsgrund
=> Bei Sicherungsanordnung
==> Verwirklichung des zu sichernden Rechts in Gefahr
=> Bei Regelunsanordnung
==> Dringlichkeit, offene Abwägung
Glaubhaftmachung von Tatsachen, § 123 III VwGO, 920, 294 ZPO
Keine Vorwegnahme der Hauptsache
Zuletzt geändertvor einem Monat