Welche spezialgesetzlichen Rücknahmeermächtigungen gibt es?
§ 45 I WaffG
§ 15 I GastG
Gilt § 48 III VwVfG NRW auch für begünstigende VA?
Nein, s. WL.
Ist die Jahresfrist des § 48 IV VwVfG NRW eine Entscheidungs oder eine Bearbeitungsfrist?
Was ist in dem Zusammenhang bei “Rechtsanwendungsfehlern” zu beachten?
Eine Entscheidungsfrist.
=> Erst wenn der SV aufgeklärt ist begint die Frist zu laufen.
=> MM hält die Frist für eine Bearbeitungsfrist => Arg: Frist beginnt zu spät unt unterläuft so den Vertrauensschutz des Betroffenen.
Rechtsanwendungsfehler (also die Behörde erkennt später, dass sie bei der Rechtanwenung einen Fehler gemacht hat) Fallen dem Wortlaut nach nciht unter die Norm, weil diese neue Tatsachen verlangt.
=> Wird aber analog angewendet, da sonst keine Frist.
Welche Konsequenz hat es, dass § 48 III VwVfG NRW nicht auf den II verweißt?
Dass ein rechtswidriger VA, der keine geldwerte Leistung gewährt, immer zurückgenommen werden kann (es muss dann nur in Geld kompensiert werden).
=> Ausnahme nur dann, wenn ein nicht in Geld aufzuwigender Scahden droht (Einbürgerung)
Sind die Absätze des § 49 VwVfG eigenständige EGL?
Darf die Behörde auch nach § 49 VwVfG NRW rechtswidrige VA aufheben?
Ja
=> Erst-recht-Schluss.
Zuletzt geändertvor 4 Monaten