Wann ist eine Person nach § 31 I 2 GO NRW unmittelbar berührt?
Dann, wenn keine Entscheidung eines Dritten mehr dazwischentritt und die Kausalkette unterbricht.
=> Der Vorteil muss direkter Ausfluss aus der Entscheidung sein, an der das Ratsmitglied (oder ein anderer Ehrenamtler) mitgewirkt hat.
Was ist die EGL für den Erlass von Satzungen einer Gemeinde?
Wer ist für deren Erlass zuständig?
§ 7 I 1 GO NRW
Der (Gemeinde)Rat, § 41 I 2 f) GO NRW
An welche Normen ist bei der Frage nach der Rechtmäßigkeit eines Ratsbeschlusses zu denken?
Welche Formvorschrift ist zu beachten?
Welche Rechtsfolge tritt ein, wenn bei der Verabschiedung der Satzung ein Verfahrensfehler auftritt?
§ 31 GO NRW => Befangenheit
§ 47 GO NRW => Einberufung des Rates (Ladung)
§ 48 GO NRW => Tagesordnung und Öffentlichkeit
§ 49 GO NRW => Beschlussfähigkeit
=> § 7 IV GO NRW => Bekanntmachung
=> § 7 VI GO NRW => Rüge und Nichtigkeit
Was ist die Definition einer Selbstverwaltungsaufgabe?
Angelegenheiten, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder einen spezifischen Bezug zu ihr haben, insbesondere wenn sie von der kommunalen Selbstverwaltung erfasst sind.
Wie ist eine öffentliche EInrichtung definiert?
Sachmittel, die einem bestimmten öffentlichen Zweck gewidmet sind und der Nutzung durch die Einwohner dienen.
Gegen welche Norm kann § 8 GO NRW abzugrenzen sein?
Gegen § 70 GewO
=> Aber immer nur dann, wenn es sich um eine “festgesetze Veranstaltung” nach § 69 GewO handelt.
Was sind die Voraussetzungen dafür, dass jur. Pers und Personenvereinigungen nach § 8 IV GO NRW ebenfalls Zugang uz öffentlichen Einrichtungen gewährt wird?
Dass diese
ihren Sitz in der Gemeine haben
überwiegend aus Einwohnern bestehen
ihre Tätigkeit primär in der Gemeinde entfalten
Wann können auch ortsfreme einen Anspruch auf Zugang zu öffentlichen Einrichtungen geltendmachen?
Dann, wenn sich die Verwaltug durch die vergangene Verwaltungpraxis iVm Art. 3 I GG selbst bindet.
An was ist zu denken, wenn eine öffentliche Einrichtung in privatrechtlcher Form betrieben wird?
Dass nun der Anspruch nicht mehr direkt auf Zulasung geht, sondern darauf, auf die Gesellschaft einzuwirken (“Einwirkungsanspruch”).
Darf die Stadt den Widmungszweck einer Einrichtung kurzfristig ändern um so zu verhindern, dass bestimmte unliebsame Personen/personenvereinigungen zugang erhalten?
Nein => Willkür.
Wann nur hat eine Maßnahme der Kommunalaufsicht Außenwirkung?
Welche Maßnahmen haben in keinem Fall Außenwirkung?
Dann, wenn sie in den Bereich der kommunalen Selbstverwaltung eingreift. Das ist nur dann nicht der Fall, wenn es sich bei der beanstandeten Aufgabe um eine “Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung” handelt.
Anweisungen an den BM einen Beschluss zu beanstanden und die vom BM ausgesprochene Beanstandung => Beides Vorbereitungshandlungen ohne Regelungswirkung (fehlt, weil keine Rechtsfolge gesetzt wird. Das Kommunalorgan ist gehalten den Fehler selber zu beheben)
Wer ist bei kommunalen Aufsichtsmaßahmen immer Klagegegner?
Das Land NRW
Auch wenn der Landrat nach §§ 58 I, 59 I KrO NRW iVm § 9 II LOG NRW iVm § 120 I GO NRW handelt.
Wieso muss, trotz einer für die Gemeinde belastenden Maßnahme, keine Anhörung stattfinden?
Weil die Regelungen des § 122 I 1, 2 GO NRW die Anhörung nach § 28 VwVfG NRW verdrängen.
Was meint der Begriff “im Rahmen des geltenden Rechts” nach § 8 II GO NRW?
Meint den Rechtsrahmen, der die Zulassung zu der in Rede stehenden Einrichtung regeln soll.
=> Also auch alle nicht formellen oder materiellen Gesetze, wie zB privatrechtloche Nutzungregelungen
Wieso kommt es für das Vorverfahren (oder dessen Fehlen) nicht auf § 110 JustG NRW an?
Weil § 126 GO NRW spezieller ist.
Zuletzt geändertvor 2 Monaten