An was ist beim Abfassen des Tatbestandes zu denken mit Blick auf das Verwaltungsverfahren?
Dass dieses im Tatbestand wiedergegeben wird.
=> Dabei sind zum einen die Anträge und Bescheide der Beteiligten wiederzugeben und zum anderen die Begründung der jeweiligen Bescheide
=> Es ist allumfassen abzuschreiben, was die Behörde bislang so entschieden hat und wieso sie so entschieden hat…
Wie sind die Entscheidungsgründe aufgebaut?
Vorfragen
=> Entscheidung ohne mündliche Verhandlung
=> Entscheidung durch den Einzelrichter
=> Entscheidung trotz Abwesenheit der Beteiligten
=> Teilweise Einstellug des Verfahrens
=> Klageänderung
=> Berichtigung der Beteiligtenbezeichnung im Rubrum
=> Auslegung des Klagebegehrens
Ergebnis
Zulässigkeit der Klage
Begründetheit der Klage
Begründung der Nebenentschiedungen
Rechtsmittelbelehrung
Unterschriften
Streitwertbeschluss
Zuletzt geändertvor 12 Tagen