Buffl

VL14: Substanzbezogene Störungen

GR
von Greta R.

ICD-10 Abhängigkeitssyndrom

A. 3 oder mehr der folgenden Kriterien sollte zusammen mindestens einen Monat bestehen, falls sie nur für eine kürzere Zeit gemeinsam aufgetreten sind, sollten sie innerhalb von 12 Monaten wiederholt bestanden sein

  1. starkes Verlangen oder “Zwang” Substanz zu konsumieren

  2. Verminderte Kontrolle über Substanzgebrauch -> d.h. Beginn, Beendigung oder Menge des Konsums, oft mehr von Substanz konsumiert als geplant über lägneren Zeitraum oder anhaltenden Wunsch oder erfolglosen Versuchen den Substanzkonsum zu verringern oder kontrollieren

  3. Körperliches Entzugssyndrom wenn Substanz reduziert oder abgesetzt wird, mit den für die Substanz typsichen Entzugssymptomen oder auch nachweisbar durch Gebrauch derselben oder ähnlichen Substanz, um Entzugssymptome zu mildern oder vermeiden

  4. Toleranzentwicklung gegenüber den Wirkungen der Substanz. Für eine Intoxikation oder um den gewünschten Effekt zu erreichen, müssen größere Mengen der Substanz kosnumiert werden, oder es treten bei fortgesetztem Konsum derselben Menge deutlich geringere Effekte aud

  5. Einengung auf Substanzgebrauch, deutlich an der Aufgabe oder Vernachlässigung anderer wichtiger Vergnügen oder Interessensbereiche wegen des Substanzbereichs; oder es wird viel Zeit darauf verwandt, die Substanz zu bekommen, zu konsumieren oder sich davon zu erholen

  6. Anhaltender Substanzgebrauch trotz eindeutig schädlicher Folgen, deutlcih an dem fortgesetzem Gebrauch, obwohl der Betreffende sich über Art und Ausmaß des Schadens bewusst ist oder bewusst sein könnte

-> weitere Differenzierungen nach gegenwärtiger Abstinenz/Remission; beschütze Umgebung, Teilnahme an Substitutionsprogrammen oder anderen Behandlungsprogrammen, mit und ohne körperliche Symptome und zeitlicher Verlauf


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Greta R.

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