Jahresabschluss - Grundlagen
HGB = Rechnungslegungsvorschriften
Ziel: über die Vermögens- und Finanzlage zu informieren, um Gläubiger, Aktionäre und Finanzverwaltung zu schützen/informieren
Jahresabschluss
Grundelemente:
Bilanz
GuV
erweiterte Elemente (nur bei Aktiengesellschaften)
Kapitalflussrechnung
Eigenkapitalspiegel
Formalaufbau der Bilanz
Aktiva (Mittelverwendung)
Anlagevermögen (steht Betrieb auf Dauer zur Verfügung)
Sachanlagen
Finanzanlagen
Umlaufvermögen
Vorräte
Forderungen
Kasse
Passiva (Mittelherkunft)
Eigenkapital (Reinvermögen)
Fremdkapital
Unterscheidung in Konto- und Staffelform
bspw. sind Kapitalgesellschaften gezwungen eine GuV in Staffelform zu veröffentlichen, sodass auch “nicht-ordentliche” Geschäfte sichtbar werden
-> also untereinander geschriebene Rechnungen
Gründe für Insolvenzverfahren
Zahlungsunfähigkeit (sichtbar aus Kapitalflussrechnung)
Überschuldung (Vermögen kleiner als FK; sichtbar aus Eigenkapitalspiegel)
Funktionen des Jahresabschlusses
Dokumentation (von Geschäftsvorfällen)
Zahlungsbemessungsfunktion (für Dividenden-, Steuer- und Mitarbeiterauszahlungen)
Inforamtionsfunktion (zur Finanzlage)
Optimistischer/Pessimistischer Jahresabschluss
durch Über-/Unterbewertung von Vermögen/Schulden
Optimistische Bilanzierung durch Bildung einer stillen Last
Pessimistische Bilanzierung durch Bildung einer stillen Rücklage
Bilanztheorien
statisch: zeitpunktbezogen
zur Schuldendeckungskontrolle mit “Vorsichtsprinzip”, also Vermögen eher niedrigen und Schulden eher hoch bewerten
dynamisch: zeitraumbezogen
zur Vergleichbarkeit der Unternehmenserfolge mit Prinzip periodengerechter Gewinnermittlung
Bilanzierungsgrundsätze
Vorsichtsprinzip: stille Rücklagen erwünscht
Prinzip periodengerechter Gewinnermittlung (ohne stille Rücklagen zur Vergleichbarkeit)
Prinzip der Nachprüfbarkeit (Prinzip der Einzelbewertung, wenn gewünscht)
Gesetzliche Rechnungslegungsvorschriften
Handelsrechtlich: je größer das Risikopotential des Unternehmens (abhängig von Rechtsform, Größe, Kapitalmarktorientierung & Branche), desto mehr Vorschriften
Steuerrechtlich (2 Arten):
Betriebsvermögensvergleich für “große Kaufleute”, die zum Jahresabschluss und Buchführung verpflichtet sind
Einnahmen-Überschussrechnung für Kleinbetriebe, die entwer Gewinn < 60k oder Umsatz < 600k
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung
GoB = Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
formeller GoB: Klarheit & Übersichtlichkeit
materieller GoB: Vollständigkeit & Richtigkeit
GoBil = Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung
Ansatzgrundsätze:
Bilanzidentität (Eröffnungsbilanz = Schlussbilanz des Vorjahres)
Vollständigkeit
Verrechnungsverbot
Darstellungsstetigkeit
Bewertungsgrundsätze (wie schon mal erfasst)
Vorsichtsprinzip (Realisationsprinzip, Niederstwert- und Höchstwertprinzip, Imparitätsprinzip)
Periodengerechte Gewinnermittlung
Nachprüfbarkeit
Inhalt der Bilanz
Abstrakte Bilanzierungsvorschrift
Vollständigkeitsgebot, sodass alle Vermögensgegenstände (=Schuldendeckungspotential) und alle Schulden erfasst werden
Saldo aus den Vermögensgegenständen (Aktiva) und den Schulden (Verbindlichkeiten) ergibt das Eigenkapital
Konkrete Aktivierungsvorschriften
Aktivierungsgebote-, wahlrechte oder verbote
Konkrete Passivierungsvorschriften
Passivierungsge- und verbote
Gliederung der Bilanz
Prinzipien
Liquiditätsprinzip (höchster Wert zuerst):
Anlagevermögen
Kasse, Bank
Rechtsverhältnisse
Eigenkapital
Rückstellungen
Fremdkapital (Verbindlichkeiten)
Fristigkeitsprinzip
Am Schluss die Verbindlichkeiten mit kürzester Laufzeit
Einblick Vermögenslage
über den Anlagespiegel wird Auskunft über die Altersstruktur und Fluktuation gegeben, darunter sind folgende Werte abgebildet
Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK)
Abschreibungen
Restbuchwerte
Einblick Finanzlage
besonders auszuweisen sind:
Ford. mit Restlaufzeit (RL) > 1 Jahr
Verb. mit RL < 1 Jahr
Verb. mit RL > 5 Jahre über Verbindlichkeitenspiegel
Bewertungsprinzipien und Bewertungsmaßstäbe
Bewertungsprinzipien
Niederst- und Höchstwertprinzip
zum Bilanzstichtag muss eine Vergleichswert der historischen (bzw. Basis-) Werte anhand der aktuellen Börsen- und Marktpreise ermittelt werden
Regeln
AHK bilden die Obergrenze
Planmäßige Abschreibung sind zwingend
strenges Niederstwertprinzip im Umlaufvermögen
Bewertungsmaßstäbe
Anschaffungskosten = Anschaffungspreis + Anschaffungsnebenkosten
Herstellungskosten = Material- und Fertigungskosten (+ Verwaltungsgemeinkosten)
Börsenkurs als Vergleichswert (für i.d.R. börsennotierte Wertpapiere)
Marktpreis unterteilt in Beschaffungs- und Absatzmarkt
Erfüllungsbetrag (bei Verbindlichkeiten) = Rückzahlungsbetrag
Abschreibungen und Zuschreibungen
Wertzeverzehr und Abschreibungen
Abschreibung = Wertminderung bei Vermögensgegenstände, die als Aufwand in der GuV verrechnet wird
Planmäßige Abschreibungen
bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist
Abschreibungsplan bestehend aus
Abschreibungsbasis (= Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten),
Nutzungsdauer (anhand Erfahrugen, Herstellerangaben oder AfA-Tabellen) und dem
Abschreibungsverfahren.
Vorsichtsprinzip wahren, um außerpla nmäßige Abschreibungen zu verhindern, daher:
eher kürzere Nutzungsdauer sowie
Abschreibungsverfahren mit hohen Anfangsquoten wählen
Abschreibungsverfahren
Zeitabschreibung
Lineare Abschreibung
Degressive Abschreibung
geometrisch-degressiv (prozentual)
arithmetisch-degressiv (Laufzeit; über die Summe der Ordnungszahlen (S. 692))
Progressive Abschreibung
Leistungsabschreibung: Periodenleistung in Beziehung zur Gesamtleistung
Außerplanmäßige Abschreibungen (apl. Abschreibung)
Berücksichtigung unerwarteter Wertminderungen des Anlage- und Umlaufvermögens
bie Anlagevermögen: Änderung des Abschreibungsplans
Zuschreibungen
absolute Wertsteigerung: Wert > AHK -> Zuschreibungsverbot
relative Wertsteigerung: Wertaufholung nach vormaliger apl. Abschreibung
Ansatz und Bewertung ausgewählter Aktiva
Selbst erstellte immaterielle Anlagengegenstände
Aktivierungswahlrecht, wenn der Herstellungsaufwand hinreichend genau zurechenbar ist
bspw. in der Produktentwicklung eines Medikaments; hier kann über die Patentlaufzeit der kumulierte Aufwand abgeschrieben werden
Entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert
neben dem Substanzwert (= Aktiva/Sachvermögen minus Schulden), erhält man auch einen Mehrwert für den guten Ruf des Unternehmens (= entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert)
dieser ist Teil des Kaufpreises, wird aber nicht dem originären Sachvermögen hinzugewiesen, sondern besonders betrachtet und über die Laufzeit abgeschrieben (wenn Laufzeit nicht möglich zu prognostizieren, dann über 10 Jahre)
Gleichartige Vorräte
Wertertmittlung am Bilanzstichtag bei Teillieferungen und unterschiedlicher Beschaffungspreise herausfordernd, daher folgende Methoden:
Gruppenbewertung bzw. Durchschnittswerte
Fifo (first in - first out)
Lifo (Last in - first out) -> eignet sich bei kontinuierlich steigenden Preisen zur Bildung stiller Rücklagen
Abschreibung einer Darlehensforderung kann folgende Wertminderungsursachen haben:
mangelnde Bonität des Schuldners (zweifelhafte Forderung)
Möglichkeit einer Pauschalabschreibung (bei bspw. Online-Händlern mit vielen kleinen Forderungen): 4% der insgesamten Forderungssumme
mangelnde Verzinslichkeit (niedrigverzinsl. Forderung)
wenn Marktzins > Nominalzins der Darlehensforderung
Mangelnde Devisenkursstabilität (Fremdwährungsforderung)
steigender Devisenkurs würde zu steigenden Fremdwährungsforderungen führen - bei kurzfr. werden diese zugeschrieben
Wertpapiere
ob Anlage- oder Umlaufvermögen hängt von der beabsichtigten Haltedauer ab
Verbot von Ausweisung unrealisierter Gewinne (daher werden Wertsteigerungen von Wertpapieren nicht bilanziell erfasst)
Ausnahme Zerobond: jährliche Wertzuschreibung in Höhe des jeweiligen Barwertanstiegs; sonst Verletzung des Prinzips periodengerechter Erfolgsermittlung
Ansatz und Bewertung ausgewählter Passiva
Unterscheidung in
variables Eigenkapital: steht zur freien Verfügung
festes Eigenkapital: Verfügungsbeschränkung
Bilanzausweis bei…
Einzelunternehmen/Personengesellschaften
eine einzige Eigenkapitalposition
(Privat-)Entnahmen sind beliebig möglich, da der Einzelunternehmer ohnehin privat haftet
Kapitalgesellschaften
Sicherung des Mindestkapitals zur Reduzierung der Insolvenzgefahr (auch Ausschüttungssperrfunktion genannt)
Mindesteinlage
Verbot Ausschüttung bestimmter Bestandteile des Jahresgewinns
Ausschüttungsbeschr. aus vorhandenem EK
Tatsächliches vs. bilanzielles EK: Mindestgliederungsschema für Kapitalgesellschaften
Gezeichnetes Kapital
Kapitalrücklagen
Gewinnrücklagen
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
Jahresübschuss/Jahresfehlbetrag
Grundkapital bei AGs: 50.000 €
Stammkapital bei GmbHs: 25.000 €
Beispiel: Ausgabe von Aktien
Nennbetrag der Aktie wird dem gez. Kapital und die Differenz zum Ausgabekurs (Aufgeld oder Agio genannt) der Kapitalrücklage zugewiesen
Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag
Thesaurierung durch
Rücklagenbildung und/oder
Vortrag ins nächste Jahr
Ausschüttung (Dividende)
Gesetzliche Rücklage
solange 10% des Grundkapitals nicht in Rücklagen, müssen 5% des Jahresüberschusses dort hinfließen
dient der Verlustabdeckung & Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
Verbindlichkeiten
Aktivierungswahlrecht für das Disagio
erfolgswirksam oder
erfolgtneutral (durch Rechnungsabgr.-Posten)
Rentenverpflichtungen zum Barwert
Fremdwährungsverbindlichkeiten (Unterschied langfr. vs. kurzfr.)
Zerobonds
für ungewisse Verbindlichkeiten gegenüber Dritten, die eines der folgenden Merkmale nicht erfüllt
Verpflichtungsgrund sicher
Höhe Zahlungsverpflichtung bekannt
Fälligkeitstermin bekannt
Erfolgsrechnung
Gewinn- und Verlustrechnung
Bruttoprinzip
Erfolgsspaltung: ordentliches & neutrales Ergebnis
Kontoform (gegenüber) vs. Staffelform (untereinander)
Gesamtkosten- vs. Umsatzkostenverfahren
GK-V: Anhand Gesamtaufwand der Umsatzerlöse & Berichtigung um Lagerbestandsmehrung-/ minderung
UK-V: Umsatzerlöse gegenüber der abgesetzten Menge
Handelsrechtliche Vorschriften über Aufbau & Inhalt der Erfolgsrechnung
Gesamtkostenverfahren relevant:
Betriebsergebnis +/- Finanzergebnis - Gesamtbetrag Steuern = Jahresüberschuss/Fehlbetrag
EBIT = Jahresüberschuss + Ertragssteuern + Zinsaufwand
EBITDA = EBIT + Abschreibungen und entspricht außerdem dem Brutto Cash Flow (BCF)
Sonstige betriebliche Erträge: sind meistens neutrale Erträge, die “fälschlicher Weise” betrieblich gelten
Weitere Rechnungslegungskomponenten
Jahresabschluss im Rahmen der Erstellung einer Bilanz sowie einer GuV-Rechnung hat 3 Kritikpunkte:
geringe Zukunftsorientierung
fehlende Eindeutigkeit (Bilanzierungswahlrecht)
fehlende Klarheit (bspw. Sammelposten in GuV)
Ergänzung um:
Anhang (Erläuterung, Aufschlüsselung & Ergänzung)
Lagebericht (Finanz- und Nachhaltigkeitsbericht)
Zuletzt geändertvor 3 Monaten