Ziele der Bilanzpolitik
Stärkung der Eigenkapitalbasis
Maßnahmen:
Ausschüttungsquote möglichst niedrig halten
Risikovorsorge durch Gewinnthesaurierung
Substanzerhaltung (EK-Erhaltung) in Zeiten steigender Preise: Gewinnthesaurierung > Scheingewinn, wobei der Scheingewinn durch die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Anschaffungskosten definiert ist
Abschottung vom Kapitalmarkt, also primär Selbstfinanzierung
Solide Finanzierung (hohe EK-Quote) führt zu hoher Kreditwürdigkeit -> hohe Bonitätseinstufung -> günstige Kreditkonditionen
Stärkung der Liquidität
durch stille/offene Selbstfinanzierung
Veräußerung von Vermögenspositionen
Dividendenkontinuität
erreichbar, indem in ertragsstarken Jahren Rücklagen gebildet werden
Steuerminimierung
Gewinnbestandteile in ertragsschwache Jahre verlagern für eine geringe Grenzsteuerbelastung (aufgrund eines progressiven Einkommenssteuertarifs)
Imagepflege
optimitische Bilanzgestaltung im Interesse der Gläubiger (gute Bonität)
pessimistische Bilanzgestaltung erscheint zweckmäßig gegenüber Finanzverwaltung & Aktionäre, um Dividenden- und Steuerzahlungen zu minimieren
adressatenfeindliche Gestaltung gegenüber Finanzverwaltung sinnvoll; gegenüber Aktionären und Gläubigern eher weniger
Aktive vs. passive Publizitätspolitik
abhängig vom gewünschten Erscheinungsbild des Unternehmens (Abschottung vs. Transparenz)
Instrumente der Bilanzpolitik
vor und nach dem Bilanzstichtag
Gewinnverwendungspolitik
Unterscheidung in
vor dem Bilanzstichtag
nach dem Bilanzstichtag
Vor dem Bilanzstichtag
Wahl des Bilanzstichtages: bspw. relevant für saisonale Unternehmen (Ausweisung Liquidität)
Transaktionen vor dem Bilanzstichtag (bspw. Vorziehen einer Großreparatur für niedrigen Erfolgsausweis)
Nach dem Bilanzstichtag
Aktivierungs- und Passivierungswahlrecht (Entscheidung über Vermögens- oder Schuldensaktivierung), um gewünschten Erfolgsausweis zu erhöhen/reduzieren
Bewertungs- und Abschreibungswahlrecht
Bewertungsrechte bei
Halb- und Fertigfabrikaten über Aktivierung von Verwaltungsgemeinkosten
Gleichartigen Vorräten über Methodenwahl bei Ermittlung der Anschaffungskosten
Pensionsrückstellungen über das Wahlrecht des Diskontierungszeitraumes
Abschreibungswahlrecht bei
Sachanlagevermögen über die Methode
Finanzanlagevermögen und deren Abschreibungswahlrecht hinsichtlich dem Niederstwertprinzip
Ermessensspielräume bei unvollständigen Informationen
Gewinn kann entweder ausgeschüttet oder thesauriert werden
Gewinnthesaurierung in Form von
offener Rücklagen: Einstellung in Gewinnrücklagen -> Bildung aus Gewinn nach Steuern
stille Rücklagen: durch Unterbewertung von Aktiva bzw. überbewertung von Passiva -> Bildung ohne Steuern zu zahlen
Verringerung des ausgewiesenen Jahresgewinns
-> stille Rücklagen führen nicht zur Steuerersparnis, sonder nur zu einer Steuerverschiebung (Vorteil eines “zinslosen Kredits” vom Staat)
Zuletzt geändertvor 3 Monaten