Einzelunternehmung (EU)
Gründung
durch Anmeldung beim Gewerbe Amt
Eintragung ins HR fallweise deklaratorisch beim Istkauf-mann oder konstitutiv beim Kannkaufmann – Abt. A
Der Istkaufmann ist automatisch durch die Art und den Umfang seines Gewerbes Kaufmann.
Der Kannkaufmann kann sich freiwillig durch Eintragung ins Handelsregister dafür entscheiden, die Kaufmannseigenschaft zu erlangen.
Deklaratorisch: Bestätigt oder stellt etwas fest, das bereits existiert.
Konstitutiv: Schafft eine neue Rechtslage oder ändert die bestehende.
Firmenzusatz
Bei Kaufleuten (Einzelunterneh mer i.e.S.) – e.K. /e.Kfr. /e.Kfm.
Kapitalaufbringung
Kein Mindestkapital erforderlich
Aufbringung durch den UN selbst (meist aus Privatvermögen)
Haftung
EU ist Vollhafter (auch mit Privatvermögen)
Geschäftsführung/ Vertretung
Der Einzelunternehmer selbst
Gewinnverteilung
Alle Gewinne erhält der EU
Verlustverteilung
Alle Verlust trägt EU
Vorteile
kein Mindestkapital bei Gründung notwendig
unkomlizierte und kostengünstige Gründung
unternehmerische Freiheit (selbstverant wortliches Handeln, keine Abstimmungs - und Rechenschaftspflicht ggüb. Dritten)
einfache Buchhaltung (geringe Anforderungen)
Nachteile
alleinige Verantwortung
unbeschränkte persönliche Haftung (auch mit Privatvermögen) - erschwerte Kapitalbeschaffung, ggf. weniger Kapital zur Verfügung
ggf. geringere Kreditwürdigkeit bei Fremdkapitalaufnahmewunsch
Zuletzt geändertvor 3 Monaten