Buffl

Kapitalanlagegesetzbuch

JY
von Jee-Yu Y.

Verhaltens- und Organisationspflichten



KVG

Verhaltens- und Organisationspflichten einer Kapitalverwaltungsgesellschaft I

  1. Allgemeine Verhaltensregeln der KVG:

    • Einhaltung von § 26 Abs. 1 und 2 KAGB.

    • Tätigkeit mit Sachkenntnis, Sorgfalt, Redlichkeit und im Interesse der Anleger.

    • Unabhängigkeit von der Verwahrstelle.

    • Wahrung der Marktintegrität.

    • Verfügbarkeit notwendiger Mittel und Verfahren.

    • Erfüllung regulatorischer Anforderungen.

    • Faire und gleiche Behandlung der Anleger.

    • Bereitstellung relevanter Informationen bei Zeichnungs- und Rückgabeaufträgen.


  2. Interessenkonflikte:

    • Auflistung der Konflikte gemäß § 27 Abs. 1 KAGB.

    • Maßnahmen zur Vermeidung und Steuerung von Interessenkonflikten (§ 27 Abs. 2-4 KAGB).

    • Veröffentlichung der Maßnahmen auf der Website (§ 3 Abs. 2 KAVerOV).


  3. Allgemeine Organisationspflichten der KVG:

    • Einhaltung der Verfahren und Regelungen gemäß § 28 Abs. 1 KAGB.

    • Einsatz qualifizierter Personen mit notwendigen Fähigkeiten und Erfahrungen.

    • Sicherstellung ausreichender Mitarbeiterkapazitäten.

    • Berücksichtigung von Art, Umfang und Komplexität der Geschäfte.

    • Einrichtung eines Beschwerdemanagements.

    • Bereitstellung wesentlicher Anlegerinformationen und Verkaufsprospekte auf Anfrage an Berater und Vermittler.


  4. Risikomanagement:

    • Vorerwerbsprognose und -analyse über Auswirkungen des Erwerbs auf die Zusammensetzung des Investmentvermögens, Liquidität, Risiko- und Ertragsprofil mit verlässlichen und aktuellen Daten

    • Begriffsdefinitionen Markt-, Liquiditäts-, Kontrahenten- und Operationelles Risiko


  5. Liquiditätsmanagement:

    • Verweis auf die Level-II-Verordnung für OGAW-KVGen


Author

Jee-Yu Y.

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