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Handlungsfeld 2

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von Kim B.

Modul 17: Das Vorstellungsgespräch

Was sind teilweise zulässige Fragen?

Fragen zum:

  • Gesundheitszustand (Frühere Krankheiten sind für den Arbeitgeber nur von Interesse, wenn sie eventuell wieder ausbrechen könnten.Aktuelle Krankheiten sind dann relevant, wenn sie ansteckend sind und die Belegschaft und Kunden gefährden könnten, oder wenn zum Zeitpunkt des Dienstantritts mit Arbeitsunfähigkeit zu rechnen ist.Der Arbeitgeber darf aber auch nach chronischen Krankheiten fragen, die den Bewerber auf Dauer in seiner Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen könnten.)

  • Pfändungen (nach laufenden Lohn- oder Gehaltspfändungen ist zulässig, die Frage nach früheren Pfändungen hingegen nicht.)

  • Schwerbehinderung (In Bezug auf Schwerbehinderung sind Bewerber lediglich verpflichtet darüber Auskunft zu geben, ob sie unter körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen leiden, durch die sie für die vorgesehene Tätigkeit ungeeignet sind.)

  • Vorstrafen (Wenn sie Taten betreffen, die im Zusammenhang mit der angestrebten Tätigkeit stehen)

  • Religions- oder Parteizugehörigkeit (Fragen zur Religions- und Parteizugehörigkeit sind unzulässig, denn sowohl die religiöse als auch politische Einstellung ist Privatsache. Ausnahmen gibt es jedoch für sogenannte „Tendenzunternehmen“, also Arbeitgeber mit einer eindeutigen religiösen oder politischen Tendenz.)

  • Vermögensverhältnisse (Die Vermögensverhältnisse gehen den Arbeitgeber grundsätzlich nichts an. Wenn es sich jedoch um eine „Vertrauensposition“ handelt, die den Umgang mit erheblichen finanziellen Mitteln erfordert, dann hat der Arbeitgeber ein begründetes Interesse an der Beantwortung dieser Frage – und ist somit auch berechtigt, nach der finanziellen Situation zu frage)


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Kim B.

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