Rechtsfolge
Gebundene Entscheidung
Ermessen
Soll-Vorschrift
kein Entscheidungsspielraum
Wenn TBMs vorliegen, dann ist die Rechtsfolge zwingend zu ziehen
Formulierungen: “ist zu…”, “mus…”, “hat zu…”, “darf nicht…” etc
Meist mit Anspruchsgrundlage
gibt Entscheidungsspielraum
luegt im Ermessen des Bearbeiters, welche Rechtsfolge gezogen wird
=> es gibt trotzdem klare Regelungen
Formulierungen: “darf…” und “kann…”
nach §40 VwVfG
grundsätzlich verbindliche Rechtsfolgeanordnung
lediglich in atypischen Fälleb Entscheidungsspielraum
Formulierungen: “soll…” und “ist in der Regel…”
Zuletzt geändertvor 3 Monaten